Steuerzahler müssen ihre Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt belegen. Das gilt für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderbetreuungskosten. Aber auch auf vermeintliche Kleinigkeiten muss der Steuerzahler achten. Ein Beispiel: Für geringfügige Spenden, das heißt Spenden unter 200 Euro, unterscheidet das Finanzamt zwischen öffentlichen und privaten Spendenorganisationen.
Bei Spenden an Schulen, Jugendclubs oder andere öffentliche Empfänger reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein abgestempelter Einzahlungsbeleg völlig aus. Bei Spenden an private Organisationen, wie Greenpeace oder den Malteser Hilfsdienst, verlangt das Finanzamt einen Nachweis, aus dem die Steuerbefreiung und die Verwendung als Spende bzw. Mitgliedsbeitrag eindeutig hervorgehen. Mehr dazu finden Sie in unserem Text Belege für die Steuererklärung 2008.
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