Startseite > Steuererklärung > Tipps > Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen
08.04.2009

Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen

Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen Derzeit landen in vielen Briefkästen die neuen Steuerbescheide für das Jahr 2008. Steuerzahler sollten den Bescheid nicht sofort abheften, sondern erst einmal prüfen. Wie das geht und für wen sich ein Einspruch lohnt, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

 

Der Steuerbescheid für 2008

(dhe) Wie sieht ein Steuerbescheid aus? Wir haben bei der Berliner Senatsverwaltung nachgefragt und einen anonymisierten Steuerbescheid erhalten.

Steuerbescheid: Abheften oder Einspruch einlegen

In unserem Beispiel erstattete das Finanzamt dem fiktiven Arbeitnehmer ein Guthaben von 243,70 Euro. Damals hatte dieser in seiner Steuererklärung die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit zehn Kilometer eingetragen.

Das Finanzamt rechnete neu und addierte einen Betrag von 666 Euro zu den bisherigen Werbungskosten. Die Summe ergibt sich aus den 222 Arbeitstagen, den zehn Kilometern und der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer.

Auch im neuen Steuerbescheid sind die wichtigsten Werte zur Steuerberechung aufgelistet. In unserem Beispiel reichen sie von den Aufwendungen für Arbeitsmittel bis zur Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Je nach Steuerzahler variiert die Länge des Steuerbescheides.

Tipp: Steuerzahler sollten die neuen Zahlen prüfen! Vielleicht hat sich bei der neuen Berechnung ein Fehler eingeschlichen.

Unter dem Unterpunkt "Solidaritätszuschlag" folgen im Steuerbescheid die "Erläuterungen zur Festsetzung". Das bedeutet: In diesen Fällen kann es noch zu einer Änderung der Steuerberechnung kommen. Außerdem ist in diesen Punkten kein Einspruch gegen den Steuerbescheid notwendig. Im alten Steuerbescheid stand hier auch der Streitpunkt zur Entfernungspauschale.

Im aktuellen Steuerbescheid werden dabei folgende Musterprozesse aufgeführt:

  • Vorsorgeaufwendungen (wegen der beschränkten Abzugsfähigkeit).
  • Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (wegen der Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 12 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundesrates).
  • Steuerberatungskosten (wegen der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben).

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, in welchen steuerlichen Streitfällen Sie aktiv werden müssen.

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,75%
2 Barclays Bank LeitzinsPlus 2,75%
3 VTB Direktbank Tagesgeld 2,70%

Tagesgeld vergleichen!

Die Mietkaution richtig anlegen

mietkautionNeben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter

Steuererklärung für 2011 - Das ist neu

Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.