Steuer-Check zum Jahresende

Freistellungsauftrag, Handwerkerrechnungen und Steuerklassenwahl

[!–T–]

Freistellungsauftrag prüfen
Zum Ende des Jahres fließen bei vielen Sparformen, wie z. B. bei Sparguthaben und Tagesgeldkonten, die jährlichen Zinsen. Wer darauf keine 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zahlen will, sollte seinen Freistellungsauftrag überprüfen.

Wurde ein Freistellungsauftrag erteilt, sind Kapitalerträge bis zu 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei.

Wer mehrere Konten bei verschiedenen Instituten hat, kann den Freistellungsauftrag auch auf diese verteilen. Hierbei muss der Sparer aber beachten, den Sparerpauschbetrag nicht zu überschreiten.

Handwerkerrechnungen aufteilen
Ihre Kosten für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, jedenfalls zum Teil: 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro für Handwerkerleistungen können in der Steuererklärung angegeben werden, jedoch nur der Arbeitslohn und die Fahrtkosten, nicht die Ausgaben für das Material.

Beträgt die Summe Ihrer Handwerkerrechnungen also mehr als 6.000 Euro ist es vielleicht sinnvoll, die Bezahlung eines Teils auf das nächste Jahr zu verschieben, um dann auch vom Steuerabzug zu profitieren. Der diesjährige wäre ja schon ausgeschöpft. (20% von 6.000 Euro = 1.200 Euro). Eine entsprechende Teilzahlung können Sie mit Ihrem Handwerker abstimmen.

Steuerklasse wechseln
Oftmals bietet es sich auch an, über einen Wechsel der Steuerklasse nachzudenken. Dies kann zum Beispiel von Vorteil sein, wenn einem Ehepartner im kommenden Jahr Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit droht oder der Bezug von Mutterschaftsgeld bevorsteht. Dann bringt eine günstige Steuerklasse mit geringerem Lohnsteuerabzug höhere Lohnersatzleistungen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.