Statt Mut zur Lücke: Zahnzusatzversicherung oder selber zahlen?

tipp_zahnzusatz.JPGZahnersatz ist teuer und die gesetzlichen Kassen zahlen immer weniger. Den Rest muss der Patient übernehmen. Zahnzusatzversicherungen sollen die finanzielle Lücke schließen.

Was zahlt die Kasse bei Zahnersatz?

[!–T–] (mfr) Der Wunsch nach einem perfekten Lächeln kann teuer werden. Keramik- oder Vollgusskrone? Die Entscheidung würde sicher leichter fallen, wenn der Preis nicht wäre. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zum Zahnersatz nur einen Festzuschuss.

Das sind durchschnittlich 50 Prozent der Regelversorgung (kostengünstigste Standardbehandlung). Die verbleibenden Kosten muss der Versicherte selbst bezahlen. Welche gegebenenfalls die kostengünstigste Standardbehandlung ist, hängt vom zahnärztlichen Befund ab.

Für den schadhaften Backenzahn zum Beispiel gibt es als Regelversorgung eine nicht verblendete Vollgusskrone. Die Kosten werden bei 234,62 Euro angesetzt. Die Kasse bezahlt als Festzuschuss 50 Prozent, also 117,31 Euro.

Dieser Betrag erhöht sich auch dann nicht, wenn der Versicherte sich für eine teurere Behandlungsart, etwa eine Krone mit Keramikverblendung, entscheidet. In dem Fall sind die Gesamtkosten bei etwa 500 Euro anzusetzen. Der Festzuschuss der Krankenkasse bleibt aber bei 117,31 Euro. Den Differenzbetrag muss der Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen.

Leistungen, die über die Standardversorgung hinausgehen, können für den Patienten besonders teuer werden. Denn im Gegensatz zur Regelversorgung schreibt die Kasse dem Zahnarzt nicht vor, wie viel er für besondere Versorgungsleistungen verlangen darf. Die Abrechnung erfolgt hier nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ).

Wie hoch der Eigenanteil des Patienten ist, hängt aber nicht nur von der gewählten Versorgungsart, sondern auch von der persönlichen Zahnvorsorge ab. Wer in den letzten fünf bzw. zehn Jahren vor der Zahnbehandlung mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt war und dies mit einem Stempel im Bonusheft nachweisen kann, erhält von der Kasse einen erhöhten Festzuschuss.

Statt 50 Prozent zahlt die Kasse dann 60 bzw. 65 Prozent der Standardversorgung. Der Festzuschuss für den schadhaften Backenzahn würde sich damit auf 140,77 Euro bzw. auf 152,50 Euro erhöhen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen die Kasse den doppelten Festzuschuss zur Regelversorgung zahlt. Diese Härtefallregelung gilt jedoch nur für Patienten mit sehr geringem Einkommen. Die monatliche Einkommensgrenze liegt hier zurzeit bei 980 Euro für Alleinstehende und bei 1.347,50 Euro, wenn ein weiterer Angehöriger (Kind oder Ehegatte) mit im Haushalt lebt.

Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag um 245 Euro. Kann man den verbleibenden Eigenanteil nicht zahlen, kommt die Kasse bei einem entsprechenden Nachweis für alle notwendigen Kosten der Regelversorgung auf.

Den doppelten Festzuschuss zur Regelversorgung gewährt die Krankenkasse einem Geringverdiener auch dann, wenn er einen höherwertigen Zahnersatz wählt. Den Restbetrag muss der Versicherte aber ebenfalls selbst zahlen.

Daneben gibt es die „gleitende Härtefallregelung“ für gesetzlich Versicherte, die nicht erheblich über den Grenzbetrag hinaus verdienen. Hierbei wird die Differenz zwischen dem monatlichen Bruttoeinkommen und der Härtefallgrenze mit drei multipliziert.

Dieser Betrag ist die maximale Eigenbeteiligung des Versicherten im Rahmen der gleitenden Härtefallregelung. Soweit die übliche Eigenbeteiligung des Versicherten diesen Betrag übersteigt, zahlt die Kasse den darüber hinausgehenden Betrag zusätzlich zum Festzuschuss.

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