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01.11.2007

Staatliche Förderung im Ehrenamt

Steuerfreibeträge für Helfer

Der Staat stärkt das Ehrenamt nicht nur durch den kostenlosen Versicherungsschutz, sondern auch durch Steuervergünstigungen. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten Ehrenamtliche einen Steuerfreibetrag von 500 Euro pro Jahr. Um das in Anspruch nehmen zu können, muss man allerdings im kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Bereich unentgeltliche Hilfe leisten.

Übungsleiter, die in den Vereinen ehrenamtlich arbeiten, bekamen bereits vor dem "Hilfen für Helfer"-Gesetz einen Freibetrag, mit dem sie ihr zu versteuerndes Einkommen mindern konnten. Dieser wurde nun um 252 Euro auf 2.100 Euro pro Jahr aufgestockt.

Auch Spender profitieren

Neben den Freibeträgen für aktive Ehrenamtliche erhalten auch Spender durch das neue Gesetz steuerliche Anreize, Gutes zu tun. Und auch hier profitieren die Ehrenamtlichen, denn laut Deutschem Spendenrat kommt mehr als die Hälfte der Spenden von Menschen, die ehrenamtlich arbeiten.

Beim Finanzamt können Spender neuerdings bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Bis 2006 waren es nur fünf (bei kirchlichen, religiösen Spenden) oder zehn Prozent (bei wissenschaftlichen und kulturellen Spenden). Den Unterschied zwischen einer "kulturellen" und einer "kirchlichen" Spende macht das Finanzamt nicht mehr. Daneben wurde auch die Nachweispflicht gelockert.

So muss jetzt erst eine Spende von mehr als 200 Euro durch eine Zuwendungsbescheinigung belegt werden, vorher wurde dieser bereits bei einer Spende über 100 Euro verlangt. Ein einfacher Bankbeleg, auf dem der Verwendungszweck und die Freistellung von der Körperschaftssteuer der Spendenorganisation stehen, reicht nun bei einer Spende bis 200 Euro aus.

Sie möchten Ihre Steuerklärung für das Jahr 2006 erledigen und Ihre Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen? Hier geht es zu den Infos!

Mitglieder von Fördervereinen profitieren ebenfalls vom neuen Gesetz. Sie können jetzt ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen. Zu diesen Fördervereinen zählen beispielsweise Vereine aus den Bereichen Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- oder Denkmalsschutz. Mitgliedsbeiträge von Sport-, Heimat-, Gesangs-, Karnevals- ("Vereine zur kulturellen Betätigung") und Tierzuchtvereinen fallen allerdings nicht darunter.

Mit den steuerlichen Verbesserungen und dem Versicherungsschutz wurden in den letzten Jahren gute Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und Spender geschaffen. Engagierte Bürger können deshalb "beruhigter" ihre Hilfe leisten und zudem Steuern sparen.

Schade ist allerdings, dass noch nicht alle Bundesländer ausreichend Schutz durch Gruppenversicherungen bieten.

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