Spart man mit der Riester-Rente Steuern?

Altersvorsorgeverträge (Riester-Verträge) werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass man den Lebensabend in Deutschland verbringt. Zieht man im Alter ins Ausland, müssen alle Vergünstigungen wieder zurückgezahlt werden.

Es gibt drei verschiedene Modelle für eine Riester-Rente: die private Rentenversicherung, die private Altersvorsorge und die Fondssparpläne. Ausführliche Informationen zur Riester-Rente erfahren Sie in dem Artikel „Riester-Rente ab 2008 mit höheren Zulagen.“

Von der Riester-Rente kann man nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben absetzen.

Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler einen größeren Vorteil bringen. Sollte der Steuervorteil höher als die Zulagen sein, erstattet das Finanzamt die Differenz. Für das Jahr 2009 gilt ein Sonderausgaben-Betrag von maximal 2.100 Euro.

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