Rund 6,7 Milliarden Euro beträgt der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Hessen im Jahr 2010. Das beschloss die Vertreterversammlung des hessischen Rentenversicherungsträgers heute unter Leitung ihres alternierenden Vorsitzenden, dem Arbeitgebervertreter Hans-Werner Schech. In Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen steigt das Haushaltsvolumen gegenüber 2009 um rund 340 Millionen Euro. Der Grund für diese Steigerung liegt laut Geschäftsführer Karlheinz Reichert darin, dass sich der Versichertenbestand der Deutschen Rentenversicherung Hessen durch die mit der Organisationsreform seit 2005 neu geregelten Versichertenzuordnung in der gesetzlichen Rentenversicherung erneut deutlich erhöht. "Damit steigt unser Anteil am gesamten Beitragsaufkommen auch in den kommenden Jahren kontinuierlich an", so der Erste Direktor Reichert.
Der Haushalt ist mit rund 6,7 Milliarden Euro auch im kommenden Jahr nach dem Landeshaushalt der größte öffentliche Etat in Hessen. Die Beiträge, mit rund 74,6 Prozent die wichtigste Position der Einnahmenseite, schlagen mit rund 5,0 Milliarden Euro zu Buche. Vom Bund werden Zuschüsse von rund 1,5 Milliarden Euro erwartet. Auf der Ausgabenseite stellen die Rentenzahlungen mit rund 5,4 Milliarden Euro die größte Position, nämlich rund 81 Prozent der Gesamtausgaben. Für Aufwendungen zur Krankenversicherung der Rentner stehen im kommenden Jahr rund 373 Millionen Euro; für Leistungen zur Teilhabe (früher Rehabilitation) rund 196 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten betragen rund 120 Millionen Euro. Das sind gerade einmal 1,8 Prozent der Gesamtausgaben.
Gesetzliche Rentenversicherung hat die Finanzkrise unbeschadet überstanden Im Rahmen der Haushaltserörterungen 2010 befasste sich die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen auch mit der Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung im zu Ende gehenden Jahr und den finanziellen Perspektiven der näheren Zukunft. Geschäftsführer Karlheinz Reichert berichtete dazu, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland die Finanzkrise unbeschadet überstanden habe. Das Umlageverfahren, bei dem die Renten aus den laufenden Einnahmen finanziert werden, habe sich erneut als stabil und solide erwiesen. Die Liquidität und damit die Sicherheit der Rentenzahlungen sei jederzeit sicher gewesen. Zum Jahresende werde die Nachhaltigkeitsrücklage mit rund einer Monatsausgabe wieder auf dem Vorjahresniveau liegen. Obwohl sich diese insbesondere wegen voraussichtlich zunehmender Arbeitslosigkeit in den kommenden Jahren zunächst verringere, werde der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil bei 19,9 Prozent verbleiben. Im aktuellen Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2009 sehe die Bundesregierung sogar die Möglichkeit, dass der Beitragssatz im Jahr 2015 auf 19,8 Prozent und im Jahr 1916 weiter auf 19,4 Prozent absinke. Im Jahr 2010 wird es in Anbetracht der wirtschaftlichen Entwicklung wohl keine Anhebung der Renten geben. Ob darüber hinaus die noch von der großen Koalition beschlossene Rentengarantie für den Fall einer allgemeinen negativen Lohnentwicklung greift, ohne die ansonsten eine Absenkung der Renten erfolgen müsste, wird erst im Frühjahr des kommenden Jahres feststehen. Sollte dies aber der Fall sein, würden die Ruheständler diese Rentengarantie durch künftig reduzierte Rentenanpassungen selbst finanzieren, so Geschäftsführer Karlheinz Reichert.
Grußwort des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen Für den neuen Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Staatssekretär a. D. Gerald Weiß, war sein Grußwort an das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Hessen Anlass für eine konstruktive Betrachtung der Selbstverwaltung und zu einer denkbaren Modernisierung der Sozialwahlen. Hauptaufgabe des Bundeswahlbeauftragten ist die Durchführung der nächsten Sozialversicherungswahl. Diese findet am 1. Juni 2011 statt. Dabei wählen die Versicherten die Selbstverwaltungen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung. "Die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialversicherungswahlen sichern die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungsträgern", betonte Gerald Weiß. Die Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland sei historisch begründet. Sie habe sich bewährt und werde von keiner gesellschaftlichen Kraft in Frage gestellt. Die Selbstverwaltung garantiere die Unabhängigkeit der Sozialversicherungsträger gegenüber der staatlichen Verwaltung. Durch die Sozialwahlen werde der direkte Einfluss der Versicherten und Arbeitgeber auf die gesetzliche Rentenversicherung gesichert. "Selbstverwaltung ist also gelebte Demokratie", so der Bundeswahlbeauftragte. An der Ausgestaltung der Sozialwahlen bestehe bereits seit längerem Kritik. Insbesondere die sogenannten "Friedenswahlen" und die sinkende Zahl der Wahlen mit Wahlhandlung führten zu einer mangelnden demokratischen Legitimation der Selbstverwaltung. Aus diesem Grunde sieht der Bundeswahlbeauftragte Reformbedarf bei den Sozialwahlen. Um die Akzeptanz bei den Versicherten zu erhöhen, solle daher die Praxis der Sozialversicherungswahlen verbessert werden. Die Bedeutung der Selbstverwaltung und die Beteiligung der Sozialpartner hieran solle durch bessere Information und stärkere Transparenz mehr ins Blickfeld der Versicherten rücken. Auch durch mögliche Modernisierungen wie beispielsweise Online-Wahlen solle das Interesse der Versicherten an den Sozialversicherungswahlen gesteigert werden. Die denkbaren Änderungen dienten dazu, die Selbstverwaltung zu stärken und die Wahlbeteiligung an den Sozialwahlen sowie die Zahl der Wahlen mit Wahlhandlung zu erhöhen. An der Einbindung der Sozialpartner in die Selbstverwaltung soll auch bei einer Reform etwa der Sozialwahlen festgehalten werden. Dazu will der Bundeswahlbeauftragte aktiv auf Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zugehen.
(Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Hessen)
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