Ab 1. Juli 2005 müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse einen Sonderbeitrag bezahlen. Gleichzeitig sind die gesetzlichen verpflichtet, ihren Beitragssatz zu senken.
Falls die Krankenkasse jedoch diesen Zeitpunkt zum Anlass nimmt, ihren Beitragssatz zu erhöhen oder nicht um die vorgeschriebenen 0,9 Prozentpunkte zu senken, haben die Verbraucher nach In-Kraft-Treten einer Erhöhung innerhalb von zwei Monaten ein Sonderkündigungsrecht.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Zwischen den kann es Beitragsdifferenzen von bis zu 3 Prozentpunkten geben. Ein Wechsel könnte sich also lohnen!
Wechselwillige können konditionen hier
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
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