Sonderkündigungsrecht: Auch nach dem 30. November die Autoversicherung kündigen

Sonderkündigung im Schadensfall

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Bei einem Schadensfall haben sowohl Sie als auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. In der Vergangenheit war es nicht ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da der Versicherungsnehmer bei einer selbst getätigten Kündigung die bereits gezahlte Jahresprämie nicht zurück erhielt. Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes ist das Prinzip der Unteilbarkeit der Prämie nun abgeschafft. Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer nur so lange für die Versicherung zahlen, wie auch der Versicherungsschutz besteht. Wer dennoch selbst kündigen will, hat dazu nach der Regulierung des Schadens einen Monat Zeit.

Schadenfreiheitsrabatt retten

Häufigster Kündigungsgrund nach einem Schadensfall ist die Einstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse. Diese Rückstufung erfolgt zum kommenden Versicherungsjahr. Die Rückstufung kann aber abgewendet werden, wenn der Versicherte den Schaden selbst bezahlt. Besonders bei Bagatellschäden lohnt es sich, die Kosten nicht an die Kfz-Versicherung weiterzureichen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Ein Fahrer ist in der Schadenfreiheitsklasse 2 (SF 2) eingestuft und zahlt bei seiner Kfz-Versicherung einen Jahresbeitrag von 800 Euro. Nach einem Unfall stuft ihn seine Autoversicherung in die Schadenfreiheitsklasse ½ herunter. Im folgenden Jahr beträgt der Beitrag für den Fahrer mehr als 1.300 Euro anstatt rund 659 Euro. Im darauf folgenden Jahr würde er noch einmal über 376 Euro mehr bezahlen. Erst 23 Versicherungsjahre nach dem Unfall hat der Fahrer den Schadenfreiheitsrabatt erreicht, den er ohne Unfall schon hätte. Bis dahin hätte unser Fahrer insgesamt 2.211 Euro mehr an Versicherungsprämien bezahlt, konstante Prämien vorausgesetzt. Bis zu dieser Summe hätte es sich für ihn auch gelohnt, den Schaden selbst zu begleichen.

Zur Beantwortung der Frage, bis zu welcher Summe es sich lohnt den Schaden selbst zu tragen, haben wir für Sie den Rabatt-Rückkauf-Rechner entwickelt: Dieser errechnet die jeweilige Summe anhand Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse. Nach der abschließenden Schadenregulierung hat man sechs Monate Zeit, den Schaden von der Kfz-Versicherung zurückzukaufen. Normalerweise gilt dieser Rückkauf nur für die Haftpflichtversicherung. Inzwischen bieten manche Unternehmen diesen Service aber auch in der Vollkasko-Versicherung an.

Eine andere Möglichkeit unerfreuliche Rückstufungen abzuwenden sind die so genannten Rabattretter . Im Fall eines Schadens wird der Kunde zwar in eine tiefere Schadenfreiheitsklasse herabgestuft, die Prämie bleibt jedoch die gleiche.

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