Sommerzeit – Einbruchszeit: Richtig versichert für den Fall der Fälle

Der Sommer ist da, die Urlaubszeit hat begonnen. Viele Bundesbürger machen sich auf den Weg in die Ferien und lassen Wohnung oder Eigenheim unbeaufsichtigt zurück. Die sommerliche Reisezeit ist die perfekte Jahreszeit für Einbrecher.

Das gewaltsame Eindringen in Wohnräume ist Einbruchdiebstahl, welcher in der Hausratversicherung abgedeckt ist. Der Unterschied zu einfachem Diebstahl liegt in der sichtbaren Beschädigung von Haus- oder Terrassentüren sowie Fenstern. Nur wer ein gewaltsames Eindringen in Wohnräume und eine ausreichende Sicherung der Wohnungseingänge nachweisen kann, genießt als Einbruchsopfer Versicherungsschutz (OLG Köln, Az. 9 U 87/04).

Bevor Bewohner allerdings von Einbrechern heimgesucht werden könnten, ist es wichtig, Wertgegenstände in einer Liste zu erfassen und möglichst fotografisch festzuhalten. Nachdem gewaltsam in Wohnräume eingedrungen und persönliche Gegenstände entwendet wurden, wird von der Hausratversicherung eine Stehlgutliste eingefordert. Laut Leander Bretschger vom Verbraucherratgeber www.forium.de ist die Liste unverzüglich auszufüllen:“Der Versicherungsnehmer muss alle fehlenden Gegenstände auf der Stehlgutliste vermerken und sie rasch der Polizei sowie der Hausratversicherung übergeben.“

Doch nicht nur zu Hause, auch im Urlaub können Reisende Opfer von Einbruchsdiebstählen werden. Hausratversicherungen, die in Deutschland abgeschlossen wurden, gelten dabei auch für Einbrüche in Hotelzimmer oder Ferienwohnungen und -häusern.

Bei Einbrüchen in Mietwagen im Urlaubsland benötigen Touristen neben der Hausratversicherung weiteren Versicherungsschutz. Der Autofahrer benötigt eine Vollkaskoversicherung, die Schäden durch Einbruchdiebstahl abdeckt. Da sich der Gerichtsstand in dem Land befindet, in dem das Auto angemietet wird, ist es empfehlenswert, sich für einen deutschen Anbieter zu entscheiden.

Auch der Diebstahl des Gepäcks aus dem Fahrzeug ist unter bestimmten Umständen versichert: Wenn der Einbruch in das Auto in einem Parkhaus geschieht, zahlt die Hausratversicherung den Schaden für gestohlenes Gepäck. Parkt der Reisende allerdings auf einem öffentlichen Parkplatz oder an einer Straße, zahlt die Hausratversicherung nur dann, wenn Einbruchdiebstahl ausdrücklich mitversichert ist.

Pressekontakt:
Torsten Elsner
Tel.: (030) 42 02 46 50
Fax: (030) 42 02 46 55
Mail: Torsten.Elsner@forium.de

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