Mit vermögenswirksamen Leistungen clever sparen

Wie komme ich an die Zulagen?

[!–T–] Wer die Arbeitnehmersparzulage bekommen möchte, muss diese jährlich in seiner Steuererklärung beantragen. Hierzu bekommt man vom Anlageinstitut nach Ablauf des Jahres die Anlage vL.

Die ist dann auszufüllen und zusammen mit der Anlage N ihm Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt dann gemeinsam mit der Einkommensteuer im Steuerbescheid.

Wer keine Steuererklärung machen will oder muss, kann die Arbeitnehmersparzulage auch in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Hierzu gibt es von den Anlageinstituten spezielle Vordrucke, oder man gibt lediglich den Mantelbogen der Steuererklärung, die Anlage N und die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage vL) beim Finanzamt ab.

Die Wohnungsbauprämie wird dagegen direkt über die Bausparkasse beantragt. Die Anträge auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie müssen spätestens zwei Jahre nach dem Jahr gestellt werden, in dem die vL im Sparplan angelegt wurden. Das Finanzamt überweist beide Förderarten auch erst am Ende der Laufzeit in den Sparvertrag.

Auch die Auszahlung des gesamten Sparbetrages erfolgt erst nach sechs Anlage-Jahren plus einer einjährigen Sperrfrist. Diese Laufzeit gilt allerdings nur, wenn die staatliche Förderung in Anspruch genommen wird. Will der Sparer vorher an sein Geld, verfällt in der Regel der Anspruch auf staatliche Zulage auch rückwirkend.

Sowohl die Arbeitnehmersparzulage als auch die Wohnungsbauprämie sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei den vL selbst sieht es jedoch anders aus: Vermögenswirksame Leistungen sind bei Angestellten mit dem Gehalt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Davon ist jedoch die betriebliche Altersvorsorge ausgenommen.

Doch trotz dieser Abgaben sollte sich jeder Arbeitnehmer einmal mit dem Thema vermögenswirksame Leistungen befassen. Denn wenn Arbeitgeber und Staat schon einen Zuschuss zum Sparen leisten wollen – Warum sollte man diesen nicht mitnehmen?

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