Mit vermögenswirksamen Leistungen clever sparen

Wie kann man seine vL anlegen?

[!–T–] Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten, in die ein Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen investieren kann: Er kann das Geld in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, seine betriebliche Altersvorsorge, einen Investmentfonds-Sparplan oder eine Lebensversicherung einzahlen. Und auch zur Tilgung eines Baukredits können vL genutzt werden.

Von diesen Möglichkeiten sind zwei besonders attraktiv, weil sie vom Staat mit einer zusätzlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bedacht werden. Besserverdiener sind jedoch von dieser Förderung ausgeschlossen: Bei Investmentfonds und Bausparverträgen gibt es die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden nicht über 17.900 Euro liegt (bei Verheirateten das Doppelte: 35.800 Euro).

Bei den Bausparverträgen gibt es darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Eine zusätzliche Wohnungsbauprämie, die man bis zu einer Einkommensgrenze von 25.600 Euro jährlich erhält (bei Eheleuten das Doppelte).

Aber so niedrig sind die Einkommensgrenzen nicht wirklich, denn sie beziehen sich nicht auf das Jahres-Bruttoeinkommen sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Steuerpauschbeträge, Sonderausgabenabzug, Werbungskosten und auch Kinderfreibeträge mindern das Einkommen entsprechend.

Bleibt man unter den jeweiligen Einkommensgrenzen, kann der zusätzliche Geldsegen durch die Zulagen vom Staat schon lohnend sein: Die Arbeitnehmersparzulage beläuft sich beim Investmentfondssparplan auf 18 Prozent der jährlichen Sparzahlungen. Wer den Höchstbetrag von 400 Euro einzahlt, bekommt so jährliche staatliche Zulagen von 72 Euro. Da alle vL-Sparverträge mindestens sechs Jahre laufen, kommen immerhin 432 Euro zusammen, die der Staat dem Sparer drauflegt.

Beim Bausparen beträgt die Förderung zwar nur neun Prozent – aber hier liegt die geförderte Sparleistung auch höher: Auf maximal 470 Euro im Jahr erhalten Arbeitnehmer jährlich 43 Euro (gerundet). Das wären dann 258 Euro in sechs Jahren, die der Staat obendrauf legt.

Und noch ein Pluspunkt für Bausparer: Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt, Anspruch auf Wohnungsbauprämie (WoP). Sie beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr (Verheiratete: 90,11 Euro). Die Prämie steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist.

Die maximal geförderte Sparleistung beträgt 512 Euro pro Jahr (1.024 Euro bei Eheleuten). Wer besonders lukrativ sparen will, kann sogar beide Anlageformen nutzen und dreifach staatliche Prämien kassieren. Das wären für einen Sparer 160, 06 Euro pro Jahr vom Staat: 45,06 Wohnungsbauprämie plus 43 Euro Arbeitnehmerzulage für den vL-Bausparvertrag und 72 Euro für den vL-Fondssparvertrag. Über die gesamte Laufzeit summiert sich dieser staatliche Zuschuss auf rund 956 Euro.

Auch zur Tilgung eines Baukredits kann man die vermögenswirksamen Leistungen einsetzen und auch hierbei die Arbeitnehmersparzulage bekommen, solange man unter der Einkommensgrenze liegt. Wenn der Kreditgeber eine zusätzliche Tilgung zulässt, kann man auf diese Weise schneller seine Bauschuld reduzieren.

Zur staatlichen Förderung und den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers kommt natürlich noch die Wertentwicklung des jeweiligen Produktes hinzu. Es lohnt sich ein Vergleich unter den günstigsten Anbietern. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Themen Bausparen und Investmentfonds.

Die weiteren vL-Anlagemöglichkeiten Banksparplan, betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherung eignen sich eher für diejenigen, die aufgrund eines höheren Einkommens sowieso keine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Denn die gibt es bei diesen Produkten erst gar nicht.

Wer sich also nicht nach den Kriterien Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie richten muss oder will, sollte sich an der Rendite der Anlagemöglichkeit und seinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis orientieren.

Die Vor- und Nachteile sind abhängig von der jeweiligen Anlageart. Da sich der Zins der Banksparpläne zum Beispiel oft an der aktuellen Marktlage orientiert, weiß man nicht wirklich, wie viel man am Ende herausbekommt.

Eine betriebliche Altersvorsorge wird, anders als die anderen vL-Sparmöglichkeiten, nicht nach sechs bis sieben Jahren ausbezahlt, sondern erst mit Erreichen des Rentenalters. Zwar werden ab 2009 auch Sozialabgaben auf Betriebsrenten fällig, doch man spart immerhin die Versteuerung der vL bei dieser Anlageart. Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie im Text Chefsache: Altersvorsorge.

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