Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Kinder nur in der Kindertagesstätte und in der Schule und den dazugehörigen Wegstrecken geschützt. Da Kinder in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist eine private Unfallversicherung die einzige Möglichkeit, solche Risiken finanziell abzusichern.