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17.02.2009

So sparen Sie Erbschaftsteuer!

Neues Erbrecht bei Immobilien

Seit 2009 gilt im Erbrecht für Immobilien der Marktwert. Im alten Gesetz lag die Steuerbelastung bei 60 Prozent des Verkehrswerters. Ein Tipp: Für vermietete Häuser gibt es bei der Erbschaft noch einen Abschlag, der bei zehn Prozent liegt.

Steuerfrei wohnen mit der Zehnjahresfrist

Kinder oder Ehepartner zahlen für eine Immobilie keine Erbschaftsteuer, wenn sie mindestens zehn Jahre im geerbten Haus wohnen. Vermietet, verkauft oder nutzt der Erbe den Wohnraum nur als Zweitwohnung, dann zählt dieser Wohnraum zum Erbe. Beim Übersteigen des Freibetrages wird dann die Erbschaftsteuer fällig. Jedoch muss beachtet werden, dass die Steuerbefreiung auch rückwirkend entfallen kann, wenn das Haus oder die Wohnung innerhalb der 10-Jahres-Frist vermietet oder verkauft wird. Aber auch hierbei kann es Ausnahmen geben, wenn beispielsweise zwingende Gründe, wie zum Beispiel eine Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Kurios: 200 Quadratmeter für Kinder

Kompliziert wird das Erbschaftsrecht für Kinder, die eine elterliche Immobilie erben. Zwar ist die Immobilie für Kinder, die den Wohnraum über mindestens zehn Jahre selber nutzen von der Erbschaftsteuer befreit, doch das gilt nur für eine Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmeter. Die darüber liegende Fläche wird dann als Erbschaft steuerlich angerechnet. Seltsam dabei: Ob es sich bei dem geerbten Wohnraum um eine teure Villa oder eine altes Haus handelt spielt dabei keine Rolle.

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