So retten Auszubildende ihr Kindergeld

So retten Auszubildende ihr KindergeldAnspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus kann das Kindergeld aber auch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn sie kein Einkommen über dem Grenzbetrag beziehen. Wir verraten Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall Ihr Kindergeld retten können.

Kindergeld und Einkommen

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(tel) Eltern von Kindern in der Ausbildung sollten immer einen Blick auf das Einkommen der Sprösslinge haben. Denn mit dem Start ins Berufsleben geht oft auch der Anspruch auf das Kindergeld verloren.

Grundsätzlich kann für Azubis bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Kindergeld bezogen werden. Jedoch muss das zu versteuernde Einkommen des Kindes unter der Grenze von 8.004 Euro pro Jahr liegen. Dabei zählt nicht nur das normale Gehalt zu den anrechenbaren Einkommensarten. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, sowie vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulagen, Einnahmen aus Kapitalvermögen werden dazu gezählt. Außerdem gelten auch Stipendien, Waisenrenten, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit und Zuschüsse nach BaföG als Einnahmen.

Nach derzeitiger Rechtsprechung gehören Schenkungen und Erbschaften nicht zu den Bezügen, die den Kindergeldanspruch erlöschen lassen können. Jedoch muss sich der Bundesfinanzhof noch abschließend mit dieser Frage befassen.

Mit diesen Einnahmen kann schnell die Summe von 8.004 Euro erreicht werden. Freibeträge und Abzüge können das Kindergeld für die Ausbildungszeit jedoch retten.

Werbungskosten und Betriebliche Altersvorsorge sichern Kindergeldanspruch
Von den genannten Einkünften dürfen die Werbungskosten abgezogen werden. Hier kann ein Auszubildender beispielsweise die Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz (Arbeitsstelle, Berufsschule, Fachschule) geltend machen. Aber auch Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten oder Reisekosten können die Werbungskosten erhöhen. Für die Werbungskosten gilt eine Pauschale in Höhe von 920 Euro. Höhere Kosten können mit Nachweis geltend gemacht werden. Weiterhin werden von den Einkünften auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Lägen die Einkünfte nach Abzug dieser Kosten immer noch über der 8.004 Euro-Grenze, wäre das Kindergeld futsch. Das Kind kann jedoch einen Teil seiner Vergütung in eine betriebliche Altersvorsorge wie eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung investieren. Damit beginnt der Auszubildende nicht nur früh mit der Absicherung der eigenen Rente, sondern kann das anzurechnende Gehalt unter die Kindergeld-Grenze drücken. Wurde eine solche Regelung mit dem Arbeitgeber getroffen, fließen die umgewandelten Gehaltsteile steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge. Beiträge zur Riester-Rente können nicht von den Einkünften abgezogen werden.

Natürlich sollte bei der Nutzung dieses „Kindergeldretters“ bedacht werden, dass man sich langfristig an eine Geldanlage bindet. Jedoch ist es möglich, dass der Auszubildende nach Abschluss seiner Ausbildung den Vertrag auch beitragsfrei stellen oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen kann.

Ob Ihr Kind zu viel verdient, können Sie ganz einfach mit unserem Kindergeldrechner ermitteln. Denn das Kindergeld zu retten hat mehrere Vorteile, mehr Cash zu haben ist nur einer davon. Ans Kindergeld gekoppelt ist zum Beispiel die Kinderzulage zur Riester-Rente oder auch die Ortszulage für Bedienstete im öffentlichen Dienst.

Bildquelle © pixabay/ StartupStockPhotos Lizenz: CC0 Public Domain

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