Skiunfall: Bei Unfällen mit kleinen Kindern gehen Geschädigte oft leer aus

In vielen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür. Für wintersportbegeisterte Eltern ist es dann selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer haftet, wenn diese beim Skifahren einen Unfall verursachen? Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen – also etwa die Eltern oder ein Skilehrer – für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den Geschädigten teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter sieben Jahren bekommt er den Schaden normalerweise nicht ersetzt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder laut Gesetz nicht verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen, und haften nicht. „Verursacht ein Fünfjähriger einen Unfall, bekommt das Opfer keinen Schadensersatz – wenn die Eltern aufgepasst und ihr Kind auf das Skifahren vorbereitet haben“, erklärt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim R+V-Infocenter.

Wenn Vater und Mutter ihre Aufsichtspflicht allerdings auf die leichte Schulter nehmen, drohen rechtliche Konsequenzen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie einen kleinen Skianfänger auf der Piste allein lassen. Dann hat ein Geschädigter unter Umständen auch Anspruch auf Schadenersatz. „Das hängt davon ab, ob die Eltern das Kind ausreichend beaufsichtigt haben“, so R+V-Expertin Biorac. Sie rät, kleine Kinder nicht aus den Augen zu lassen und Abfahrten zu wählen, die zu ihrem Können passen. Für Anfänger ist es zudem oft sinnvoll, einen Skikurs zu besuchen. Hier werden sie auf die Risiken vorbereitet und lernen, die Pisten einzuschätzen.

Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche Situation anders: Ob sie haften oder nicht, hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Sonja Biorac: „Wenn ein Kind gut Ski fährt und weiß, dass man an unübersichtlichen Stellen langsam fahren muss, haftet es bei einem Unfall – beispielsweise auch für die kaputte Skiausrüstung des anderen.“ Normalerweise springt hierfür – sofern vorhanden – die Familienhaftpflichtversicherung ein.

Die Schuldfrage wird jedoch immer im Einzelfall entschieden. Als Faustregel für Aufsichtspersonen gilt: Je größer die Gefahr und je geringer das Alter des Kindes und die Erfahrung beim Skifahren, desto besser müssen sie es im Auge behalten. Das bedeutet auch, dass ein zwölfjähriger Skianfänger auf der Piste beaufsichtigt werden sollte. Ein Gleichaltriger, der seit seinem vierten Lebensjahr regelmäßig Ski läuft, kann unter Umständen auch alleine fahren.

Einige Versicherungen bieten in der Familienhaftpflichtversicherung inzwischen eine Zusatzdeckung für Kinder an, die eigentlich nicht haften – beispielsweise weil sie unter sieben Jahre alt sind. Dann wird der Schaden auch in solchen Fällen übernommen, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Pressemitteilung der R+V Versicherung

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