Leistungen aus der Unfallversicherung sind kein Ersatz für Arbeitslohn. Das hat das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2007, Az. VI R 3/08 entschieden. Das bedeutet ein Arbeitnehmer, der wegen einer unfallbedingten Invalidität Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung erhält, muss darauf keine Steuern zahlen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
Die Motorrad-Saison steht vor der Tür. Wenn die Sonne höher steht wollen auch Motorradfahrer das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit wieder ohne Reue genießen. Da gilt es, das Motor ... weiter
Kreditkarten werden immer beliebter. Sie sind nützlich zum Einkaufen oder Buchen im Internet, zum Bezahlen oder Geldabheben auf der ganzen Welt. Viele Kreditkarten bieten mittlerweile ... weiter