Sind Gebühren im Zahlungsverkehr zulässig?

Banken dürfen für Bar-Ein- und Auszahlungen am Bankschalter keine Gebühren verlangen, wenn der Kunde ein Konto mit Einzelpreisabrechnung hat. Das gilt sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden. Mindestens fünf Buchungen pro Monat müssen kostenlos sein, was darüber hinausgeht, dürfen die Banken allerdings berechnen.

Kunden, die einen Pauschalpreis für die Kontoführung bezahlen, können aber nicht extra zur Kasse gebeten werden. Grundsätzlich dürfen Gebühren für Bargeldabhebung am bankeigenen EC-Automaten nur dann erhoben werden, wenn die Kunden das Geld wenigstens am Schalter kostenlos bekommen. (Urteile: BGH: Az. XI ZR 80/93, BGH: Az. XI ZR 217/95, Amtsgericht Frankfurt a. M.: Az. 32 C 2755/97-84)

Seit dem 1. Juli 2003 schreibt eine EU-Verordnung zudem vor, dass Überweisungen in EU-Länder nicht mehr teurer sein dürfen als gewöhnliche Inlandsüberweisungen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Formular für die EU-Standardüberweisung verwendet wird und nicht mehr als 12.500 Euro verschickt werden sollen.

Sollten Sie innerhalb der Eurozone mit Ihrer EC- oder Kreditkarte zahlen, darf Ihr Bankinstitut keine Auslandseinsatzgebühr verlangen. Grundlage ist hier eine EU-Verordnung von 2001, welche die Anpassung der Gebühren und Spesen an das Inlandsniveau vorschreibt. Da EC- und Kreditkartenzahlungen in Deutschland kostenfrei sind, entfällt auch die Auslandseinsatzgebühr. Falls eine Bank dennoch Extra-Zahlungen verlangt, können die Kunden reklamieren.

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