Rechtsschutzversicherungen 29. Juni 2009 von Marco Overberg Sind die Kinder und der Partner mitversichert? Sowohl Partner als auch Kinder sind mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zu einer bestimmten Altersgrenze (meist 25 bis 30 Jahre) mitversichert, maximal jedoch bis zur Beendigung der Ausbildung.