Grundsätzlich sind für den Zahlungspflichtigen die Lastschriftretouren kostenlos, Rückgaben wegen Widerspruch sowieso, Gebühren für Rückgaben mangels Deckung dürfen von der Bank laut BGH-Urteil ebenfalls nicht mehr berechnet werden.
Auch die daraufhin von manchen Banken erdachten „Benachrichtigungsentgelte“ wurden vom BGH für unzulässig erklärt. (Urteile: BGH: Az. XI ZR 5/97, BGH: Az. XI ZR 197/00)