Sicherheit für wenig Geld

„Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen“, heißt es im Volksmund. Manchmal fügt man anderen aber auch Schaden zu, ohne es zu wollen – dann ist es mit der Ruhe meistens vorbei. Hat man dann keine gute Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bezahlt man alles aus der eigenen Tasche

Haftpflicht – wer braucht sie?

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Im Alltagsleben gibt es viele Situationen, in denen wir aus Unachtsamkeit Schaden anrichten können. Egal, ob wir den Rotwein ausgerechnet über dem neuen hellen Sofa der Nachbarin ausschütten, oder beim Fahrradfahren einen Verkehrsunfall provozieren – wenn wir Kosten verursachen, müssen wir auch für sie aufkommen.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB)
Fügt man also jemandem einen Schaden zu, so haftet man mit seinem gesamten privaten Vermögen und zwar so lange, bis der gesamte Verlust bezahlt ist.

Damit solche Missgeschicke keinen in den finanziellen Abgrund reißen, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Sie soll in erster Linie vor existenzbedrohenden Forderungen schützen, die durch die Verletzung eines Menschen, Schäden durch Feuer oder Wasser oder die häufigeren kleinen Unfälle des Alltags auf den Verursacher zukommen können.

Eine private Haftpflichtversicherung wehrt zudem unberechtigte Ansprüche Dritter für den Versicherten ab. Die Versicherung prüft also erst einmal ob, und in welcher Höhe überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Kommt es dadurch zu einem Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer nicht nur die Prozess- und Regulierungskosten, sondern vertritt auch den Versicherten vor Gericht.

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