Selbstständige: Absicherung im Krankheitsfall

Seit 01. Januar 2009 umfasst die freiwillige Krankenversicherung keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Für viele Selbstständige entsteht durch diese gesetzliche Neuregelung eine Versorgungslücke.

Um diese Lücke im Versicherungsschutz zu schließen und Einkommensausfälle abzufangen, bietet die IKK Thüringen ihren freiwillig versicherten Mitgliedern verschiedene Optionen des neuen Krankengeld-Wahltarifs an, mit denen die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall auch weiterhin ganz individuell und sicher gestaltet werden kann.

Zudem plant die Bundesregierung, den bisherigen Krankengeldanspruch, der für freiwillig Versicherte bis zum 31. Dezember 2008 bestand, wieder aufleben zu lassen. Danach haben Selbstständige ab dem 43. Tag einen gesetzlichen Krankengeldanspruch, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5 %, statt des ermäßigten in Höhe von 14,9 % bezahlen.

Im Vorgriff auf diese gesetzliche Neuregelung hat die IKK Thüringen bereits schon jetzt reagiert und bietet eine weitere Tarifoption zum Krankengeld-Wahltarif an.

Mit dem neuen Wahltarif IKKclassic plus können Versicherte ihren Einkommensausfall ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für längstens 78 Wochen absichern. Sie zahlen hierfür eine günstige Prämie von 0,6 Prozent Ihres Arbeitseinkommens.

Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch Vorerkrankungen wirken sich nicht auf die Beitragshöhe, die für Männer und Frauen gleich ist, aus.

Pressemitteilung der IKK Thüringen

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.