Seit 1992 kümmert sich der Ombudsmann der privaten als neutrale Instanz um Beschwerden der Bankkunden in Sachen Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr und Anlageberatung.
"Die privaten haben mit der Einführung des Ombudsmannverfahrens sehr früh die richtigen verbraucherpolitischen Weichen gestellt", betont Dr. Harald Noack, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher (BdB). Ziel des Ombudsmannverfahrens ist es, Meinungsverschiedenheiten zwischen den privaten und ihren Kunden durch eine unabhängige und neutrale Person, den Ombudsmann, beilegen zu lassen.
"Dieses Verfahren ist für den Verbraucher unentgeltlich, schnell und unbürokratisch - und das, ohne ein Gericht einschalten zu müssen", so Noack. Bis Ende Juli 2006 sind bei der Kundenbeschwerdestelle des verbandes insgesamt 33.567 Eingaben eingegangen.
Rund die Hälfte der Beschwerden war unzulässig, etwa weil sich die Beschwerde gegen eine Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank richtete oder weil bereits ein Gericht eingeschaltet war. Von den 14.727 zulässigen Beschwerden konnten 7.081 Fälle im Sinne der Kunden gelöst werden.
Etwa gleich viele gingen zugunsten der aus. In 462 Fällen regten die Ombudsleute einen Vergleich an. Die Beschwerden betreffen alle Bereiche des Bankgeschäfts. Im vergangenen Jahr lagen bei den zulässigen 2.791 Beschwerden die Schwerpunkte auf den Bereichen Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr und Anlageberatung.
Verbraucher können sich mit ihren Beschwerden an die fünf Ombudsmänner - ehemalige hochrangige Richter und Ministerialbeamte - über die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher , Postfach 04 03 07, 10062 Berlin oder per E-Mail ombudsmann@bdb.de wenden.
Weitere Informationen zum Ombudsmann der privaten sind online unter www.bankenombudsmann.de abrufbar.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | Targobank | Online Kredit | 4,75% |
| 2 | Sparda-Bank Nürnberg | SpardaSofortkredit | 5,85% |
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