Schwäbisch Hall erweitert Riester-Bausparangebot

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall erweitert ab sofort ihr umfassendes Spar- und Finanzierungsangebot. Damit kann die Riesterförderung künftig auf drei verschiedenen Wegen genutzt werden.

Mit dem im November 2008 eingeführten Riester-Bausparvertrag „Fuchs WohnRente“ kann die Riesterförderung bereits zur vorsorglichen Eigenkapitalbildung und anschließend zur Darlehenstilgung genutzt werden. Neu ist: Durch Kombination mit einem Vorausdarlehen kann der Riester-Bausparvertrag jetzt auch für Sofortfinanzierungen eingesetzt werden.

Darüber hinaus macht die Bausparkasse ab sofort auch neu auszuzahlende Bauspardarlehen von bestehenden Bausparverträgen riesterfähig. „Wir wollen unseren Bestandskunden ebenfalls die Riesterförderung ermöglichen“, erklärt Schwäbisch Hall-Vorstandsvorsitzender Dr. Matthias Metz.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird die Riesterförderung nur für zertifizierte Darlehen gewährt. Gefördert werden kann selbstgenutztes Wohneigentum mit einem Bau- oder Kaufdatum nach dem 31.12.2007.

Pressemitteilung der Schwäbisch Hall

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