Gläubiger können bei einer Sozialhilfeempfängerin mit drei Kindern nichts pfänden, selbst wenn sie mehr als 2.000 Euro netto pro Monat bezieht. Der Betrag setzte sich im verhandelten Fall neben der Sozialhilfe aus Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld und Unterhaltsvorschüssen zusammen.
Sozialleistungen dürfen nicht wie ein Arbeitseinkommen zusammengerechnet werden, um einen pfändbaren Betrag zu ermitteln. Die Frau sollte monatlich 105 Euro ihrer Schulden abtragen.
Der Kläger argumentierte, ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit 2.000 Euro netto im Monat müsse eine Pfändung seines Arbeitseinkommens hinnehmen und Sozialhilfeempfängern dürfe es nicht besser gehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilt jedoch diese Ansicht nicht (BGH: Az. VII ZB 20/05).
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
Gut, bequem und gar nicht günstig - mit diesen Worten lässt sich der Dispokredit zusammenfassen, will man sich kurzfristig Geld beschaffen. Denn auch wenn das allgemeine Zinsniveau d ... weiter
Viele Bankkunden haben ein günstiges Konto bei einer Bank im Internet, weil sie dort oft von besseren Konditionen profitieren als bei einer Filialbank. Doch wie lösen Direktbanken B ... weiter