Nein. Diese Maßnahme schützt leider nicht vor einer Kündigung, es gelten weiterhin die tariflich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Allerdings darf die Kündigung nicht wie die Kurzarbeit mit einer schwachen Auftragslage begründet werden. Doch betriebliche oder persönliche Kündigungsgründe sind weiterhin möglich.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter