Nein. Diese Maßnahme schützt leider nicht vor einer Kündigung, es gelten weiterhin die tariflich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Allerdings darf die Kündigung nicht wie die Kurzarbeit mit einer schwachen Auftragslage begründet werden. Doch betriebliche oder persönliche Kündigungsgründe sind weiterhin möglich.