Startseite > Haftpflichtversicherung > News > Schnee und Eis: Wer muss streuen oder räumen?
Startseite > Rechtsschutz > News > Schnee und Eis: Wer muss streuen oder räumen?
03.12.2010

Schnee und Eis: Wer muss streuen oder räumen?

Alle Jahre wieder bringt das Christkind Geschenke und Petrus Schnee und Eis. Während ersteres meist uneingeschränkt Anlass zur Freude ist, zeigen sich die unangenehmen Seiten von Schnee und Eis, sobald es um die Räum- und Streupflicht geht.

Inhalt und Umfang dieser sogenannten Verkehrssicherungspflicht erläutern ARAG Experten:

Grundstückseigentümer ist in der Pflicht

Zwar haben zunächst  die Kommunen die Pflicht öffentliche Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Üblicherweise ist diese Pflicht aber durch kommunale Satzungen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Hauseigentümer wiederum können die Verkehrssicherungspflicht auf ihre Mieter abwälzen. Dies geschieht durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag oder durch die Hausordnung, wenn diese Bestandteil des Mietvertrages ist. Gleiches gilt für Pächter.  Ist dies geschehen, sind die Mieter und Pächter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich und können ggf. in Haftung genommen werden.

Umfang wird durch Verkehrsanschauung bestimmt

Der Pflichtige muss dafür sorgen, dass die Gehwege in den allgemeinen Verkehrszeiten gefahrlos zu benutzen sind. Hierunter wird in der Regel die Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr verstanden. Wenn außerhalb dieser Zeit Gäste oder Kunden erwartet werden, erweitert sich Verkehrssicherungspflicht entsprechend. Am Wochenende setzt die Verkehrsicherungspflicht regelmäßig nicht vor 9:00 Uhr ein. Bei starkem und wiederkehrenden Schneefall muss auch mehrmals am Tag geräumt werden. Die Räum- und Streupflicht gilt haftungsrechtlich auch auf Privatwegen. Ein Schild, dass darauf hinweist, man betrete das Grundstück auf eigene Gefahr, zeichnet den Eigentümer nicht frei.

Schadensersatz, Schmerzensgeld

Kommt es zu einem Sturz, weil nicht gestreut wurde, kann der geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Anspruchsgegner ist derjenige, der seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach gekommen ist. Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt  ebenfalls in Betracht.

Salz oder Granulat?

Auf dem Markt sind unterschiedliche Streumittel erhältlich â€? Granulat und Salz sind die gebräuchlichsten. Fraglich ist, welches Mittel zu benutzen ist. Viele Kommunen verbieten nämlich durch Satzungen den privaten Gebrauch von Salz oder schränken ihn ein. Hintergrund ist, dass der übermäßige Gebrauch von Salz das Grundwasser verschmutzt und Tieren und Pflanzen schadet.

An dieser Stelle tut sich ein Spannungsfeld zwischen der Verkehrsicherungspflicht und den kommunalen Satzungen auf, die Salz verbieten. Denn kommt es zu einem Schaden, der durch Streuen mit Salz verhindert worden wäre, kann eine Verletzung der Verkehrsicherungspflicht vorliegen. Dies kann wie dargestellt zu einem Schadensersatzanspruch führen. So entschied es das Amtsgericht München (Az.: 261 C 11411/98). In einem solchen Fall wäre unter Umständen die Kommune in Regress zu nehmen. Viele Kommunen gestalten die Satzung daher differenziert und erlauben den Einsatz von Salz bei extremer Eisglätte. Die ARAG Experten raten, Informationen bei der Stadt  über entsprechende Vorschriften einzuholen und sich entsprechend zu verhalten.

Pressemitteilung der ARAG

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,55%
2 Bank of Scotland Tagesgeld 2,40%
3 1822direkt ZinsCash (Standardzins) 2,30%

Tagesgeld vergleichen!

Motorrad-Versicherung: Tuning für den Geldbeutel

Die Motorrad-Saison steht vor der Tür. Wenn die Sonne höher steht wollen auch Motorradfahrer das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit wieder ohne Reue genießen. Da gilt es, das Motor ... weiter

20 Steuertipps zum Steuern sparen

Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.