Rote Ampel kann Kaskoschutz gefährden

Kommt es zu einem Unfall, weil ein Autofahrer eine rote Ampel missachtet hat kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen kürzen. In einem kürzlich erschienen Fall haben die Richter klargestellt, dass eine Kürzung von 50 Prozent gerechtfertigt sein kann.

Die Kaskoversicherung ist nach dem Gesetz zu einer Kürzung berechtigt, die sich an der Schwere des Verschuldens orientiert erklären ARAG Experten. Das Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes führte zu einer Kürzung von 50 Prozent. Eine Hälfte des Schadens musste der Versicherungsnehmer selbst tragen (LG Münster, Az.: 15 O 141/09).

Pressemitteilung der ARAG Rechtsschutversicherung

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