Finanzminister Eichel plant Kontrollmitteilungen von an die Steuerbehörden über Zins- und Veräußerungsgewinne ihrer Kunden. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen Christine Scheel sieht darin eine Aushöhlung des Steuergeheimnisses.
Die Pläne sind Teil des sogenannten Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen. Scheel erklärte der FAZ, sie zweifele daran, dass es durch Kontrollmitteilungen die Möglichkeit gebe, bis zu 100 Milliarden Euro aus dem Ausland zurück zu holen. Von dieser Summe ging Kanzler Schröder aus. Ein Sprecher des Eichel-Ministeriums äußerte dagegen: "Erst Kontrollmitteilungen erhöhen den Verfolgungsdruck, sie sichern eine gerechte Steuererhebung und die staatliche Einnahmebasis." Auch Regierungssprecher Bela Anda gab bekannt, dass es keine Aufschnürung der geplanten Steueränderungen geben werde.
Einigkeit innerhalb der Koalition herrscht jedoch darüber, dass der Verkauf von Kunstgegenständen ebenso besteuert werden soll wie Veräußerungsgewinne von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien. Damit wird zukünftig beim Verkauf von Gemälden, Skulpturen und antiken Möbeln pauschal eine Steuer von 15 Prozent des Verkaufswertes fällig. Wer dieser Besteuerung entgehen will, hat Zeit bis zum 21. Februar. Dann treten die geplanten Steueränderungen in Kraft. Ebenso wie Kleinaktionäre, die Wertpapiere länger als ein Jahr besitzen, können Kunstfreunde ihre Sammlerstücke bis dann noch steuerfrei veräußern.
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