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21.06.2011

ROLAND legt Rechtsschutz für Top-Manager neu auf

Jeder kennt diese Szenen aus den Medien: Manager stehen vor Gericht, der Staatsanwalt ermittelt gegen Unternehmer, Chefetagen werden durchsucht. Immer häufiger müssen sich Manager vor Gericht verantworten. Denn tagtäglich sind sie einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Und als gesetzliche Vertreter ihres Unternehmens tragen sie die Verantwortung für alles, was dort geschieht. Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG hat den Rechtsschutz für Top-Manager neu aufgelegt ? und ihn weiter an die sehr speziellen Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst.

Mit der Neuauflage werden alle drei versicherbaren Bereiche des Top-Manager-Rechtsschutzes erweitert: der Universal-Straf-, der Anstellungsvertrags- und der Vermögensschaden-Rechtsschutz.

In allen drei Bereichen sind neu hinzukommende Funktionen und Risiken des Top-Managers nun durch eine Vorsorge-Versicherung gedeckt. Wechselt ein Top-Manager das Unternehmen, ist seine alte Tätigkeit während der Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrags noch bis zu drei Jahre mitversichert.

Schutz auch bei Vorwurf eines Verbrechens

ROLAND Rechtsschutz hält dem Top-Manager den Rücken frei, wenn ihm ein Verstoß gegen das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht vorgeworfen wird. Und dank der Neuauflage reichen die Verbesserungen im Universal-Straf-Rechtsschutz besonders weit. So sind Top-Manager zukünftig auch dann geschützt, wenn ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Außerdem verzichtet ROLAND bei einer Vorsatzverurteilung im Strafbefehlsverfahren nun auf das Rückforderungsrecht. Das heißt, anders als bei einer Vorsatzverurteilung üblich, muss der Top-Manager die erbrachten Leistungen in diesem Fall nicht an ROLAND zurückerstatten.

Neu im Universal-Straf-Rechtsschutz für Top-Manager ist auch, dass ROLAND die Kosten für Prozessbeobachtung und Recherchen, zum Beispiel durch eine Wirtschaftsdetektei, übernimmt. Darüber hinaus kann sich der Manager durch einen Strafverteidiger beraten lassen, noch bevor ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Auch der Rechtsschutz bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist jetzt im Universal-Straf-Rechtsschutz inbegriffen. So können Schadenersatz-, Widerrufs- und Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden.

Erweitertes Mediationsverfahren

Manager sind keine Arbeitnehmer. Das bedeutet: Ihre Anstellungsverträge sind nicht mit Arbeitsverträgen gleichzusetzen. Und als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG haften sie für die Verletzung von Sorgfaltspflichten persönlich und mit ihrem gesamten Privatvermögen. ROLAND vertritt die Interessen des Managers per Gerichts- oder Mediationsverfahren. Sowohl im Anstellungsvertrags- als auch im Vermögensschaden-Rechtsschutz wurde die Kostenübernahme in Mediationsverfahren jetzt erweitert. ROLAND zahlt die Mediationskosten bis zu 10.000 Euro je Rechtsschutzfall nun ergänzend zu einem gerichtlichen Verfahren statt wie bisher alternativ. So haben Manager die Chance, einen Streit ohne Verfahren schnell und einvernehmlich beizulegen. Im Anstellungsvertrags- und Vermögensschaden-Rechtsschutz sind nun außerdem auch Übersetzungs- und Dolmetscherkosten enthalten.

Keine höheren Beiträge

Die besonders gute Botschaft: Mit der Neuauflage des Top-Manager-Rechtsschutzes bietet ROLAND nicht nur ein leistungsstarkes Produkt, sondern garantiert darüber hinaus mehr Leistung für gleiches Geld. Und im Universal-Straf-Rechtsschutz sogar mehr Leistung für weniger Geld: Hier wurde der Beitrag erheblich gesenkt.

Pressemitteilung der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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