Der eigene Tod ist kein schönes Thema, trotzdem sollte sich jeder Gedanken darüber machen, welche finanziellen Folgen der Todesfall für die Angehörigen hätte. Wer mit seinem Einkommen auch andere versorgt, etwa Partner, Kinder oder Eltern, braucht eine Risiko-Lebensversicherung.
Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe, unabhängig davon, wie viel bis dahin eingezahlt wurde. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit nicht, erhält er allerdings - im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung - auch kein Geld zurück.
Die gesetzliche Rentenversorgung der Hinterbliebenen ist gering. Die große Witwen- und Witwerrente beträgt nur 55 Prozent der bis zu dem Zeitpunkt errechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Allerdings haben Hinterbliebene erst nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren Anspruch auf diese Rente, die immer nur einen Teil der bis dahin erwirtschafteten Rentenansprüche des Verstorbenen ausmacht.
Besonders für junge Familien, die noch die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen, ist die Risiko-Lebensversicherung daher beinahe Pflicht. Auch Paare die, etwa durch Bau oder Kauf einer Immobilie, hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, sollten unbedingt den Todesfall absichern. Überflüssig ist die Police nur für diejenigen, die keine Angehörigen versorgen, etwa Singles, Azubis und Studenten.
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