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10.07.2009

Richtig versichert in die Ausbildung starten

Versicherungsschutz während der Ausbildung Für viele junge Menschen beginnt nach der Schule der Ernst des Lebens. Wer einen Ausbildungsplatz findet und auch noch umziehen muss, vergisst vor lauter Stress vielleicht, sich um die nötigen Versicherungen zu kümmern. Doch in einer praktischen Ausbildung ist man mit dem ersten eigenen Einkommen in vielen Bereichen nicht mehr über die Eltern versichert.

 

Krankenversicherung - muss jeder haben

(mov) Bisher war alles ganz einfach. Zumindest über Versicherungen muss normalerweise kein Schüler nachdenken. Alles läuft bequem über Mama und Papa in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise. Doch kaum liegt die Zusage auf eine Lehrstelle im Briefkasten, muss auch der Auszubildende dafür sorgen, dass er ausreichend versichert ist. Denn nach und nach sind die ersten eigenen Versicherungen fällig.

Während Studenten in der Regel bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei ihren Eltern versichert sind, müssen sich Auszubildende, die ihr eigenes Geld verdienen, sofort selbst versichern. Dies geschieht über die Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse; welche er wählt, ist dem Auszubildenden überlassen. Die Beiträge der verschiedenen Kassen liegen derzeit einheitlich bei 14,9  Prozent des Bruttogehalts. Die Kosten für die Krankenversicherung tragen Azubi und Arbeitgeber gemeinsam. Nur wenn das monatliche Gehalt unter 325 Euro liegt, zahlt der Arbeitgeber den Beitrag allein.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten denselben Beitragssatz. Dieser Einheitsbeitrag liegt seit 1. Juli 2009 bei 14,9 prozent.

Wer bisher über die Eltern in einer privaten Krankenversicherung versichert war, kann mit Beginn der Ausbildung problemlos kündigen und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Versichern muss man sich auf jeden Fall, denn eine Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bei der Wahl einer Krankenkasse ist derzeit noch die Höhe des monatlichen Beitrags ausschlaggebend, da die Leistungen der verschiedenen Versicherungen nahezu identisch sind. Durch den neuen einheitlichen Beitrag sind die  Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen verstärkt in den Fokus gerückt. Auch die Höhe der möglichen Zuzahlungen oder Prämien, die die Kassen an ihre Mitglieder zurückgeben können, werden bei der Kassenwahl künftig interessant sein.

Tipp: Wer nach der Ausbildung in eine private Krankenkasse zurück möchte, sollte den Vertrag in eine Anwartschaftsversicherung umschreiben lassen. So kann man sich eine erneute Gesundheitsprüfung sparen und ist zum gleichen Tarif wie vorher versichert.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, warum eine private Haftpflichtversicherung unentbehrlich ist und eine Hausratversicherung nicht in jedem Fall nötig ist.

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