Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Für die vertraglich festgelegte Dauer der Rentengarantiezeit wird die Rente auf jeden Fall ausgezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer stirbt. In diesem Fall wird die Rente an die Erben bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit ausgezahlt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter