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03.04.2006

Rentenbesteuerung - Bescheinigung fürs Finanzamt

Seit dem 1. Januar 2005 gilt die so genannte nachgelagerte Besteuerung von Renten. Dadurch hat sich für Rentner einiges geändert: Alle Bestandsrentner und alle diejenigen, die im Laufe des Jahres 2005 erstmals Rente bezogen haben, müssen ab 2005 grundsätzlich auf 50 Prozent ihrer Jahresrenten Steuern zahlen, sofern diese 50 Prozent der Rente über einem bestimmten Grundfreibetrag liegen.

Wie hoch der Freibetrag ist, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund: "Das sind 7.664 Euro im Jahr für Ledige, und 15.328 Euro für Verheiratete. Maßgeblich ist immer der Bruttobetrag der Rente, das heißt also der Betrag vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung."



Der steuerfreie Teil der Rente wird festgeschrieben und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Für spätere Neuzugänge steigt der prozentuale Besteuerungsanteil jährlich. Steuerlich unbelastet bleiben bei Alleinstehenden im Jahr 2005 Renten bis etwa 18.900 Euro, bei Verheirateten bis etwa 37.800 Euro, sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden. Was heißt das für den Durchschnittsrentner?



"Im Prinzip bedeutet das, dass die Altersbezüge eines so genannten Standardrentners, also eines Rentners, der 45 Jahre lang Durchschnittsbeträge eingezahlt hat, und der zur Zeit dann eine Rente von 1.176 Euro monatlich bekommt, dass derjenige frühestens bei einem Rentenbeginn ab 2011 steuerlich belastet wird."



Ob man als Rentner eine Steuererklärung machen muss oder darauf verzichten darf, kann nur das Finanzamt entscheiden. Bei Zusatzeinkünften ist die Steuererklärung in der Regel verpflichtend: "Rentner, die insbesondere wegen weiterer steuerpflichtiger Einnahmen, ich denke hier an Betriebsrenten, an Mieteinnahmen, an Zinsen, die über dem Sparerfreibetrag von 1.370 Euro für Ledige oder 2.740 Euro für Verheiratete liegen, sind zur Abgabe einer

Einkommensteuererklärung verpflichtet."



Den dafür benötigten Nachweis über ihre steuerpflichtigen Renteneinkünfte können sie von ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Weitere Informationen hierzu können Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufen oder beim kostenlosen

bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 erhalten.

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