Rentenanspruch für Berufsanfänger: Kleiner Beitrag – große Sicherheit

Ein wichtiger Hinweis für alle jungen Leute, die jetzt ins Berufsleben starten: Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind Berufsanfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
Was viele nicht wissen: Berufsanfänger sind besonders geschützt, wenn sie einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. In diesem Fall haben junge Versicherte von Anfang an – und zwar ohne zusätzliche Kosten oder Gesundheitsprüfungen – Anspruch auf das komplette Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung: Rehabilitation, Rente wegen Erwerbsminderung und im Todesfall auch Hinterbliebenenrente für die Angehörigen, sofern bereits eine eigene Familie gegründet wurde.

Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Rente zwar erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde – für Berufsanfänger kann jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung genügen.

Ein Beispiel:
Jan B. aus Frankfurt, geboren am 4. Oktober 1991, hatte im September 2009 seine Ausbildung begonnen. Er verdiente 510 Euro monatlich. Im Mai 2010 wurde er bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt. Seitdem ist er dauerhaft voll erwerbsgemindert. Bis zu seinem Unfall hatte Jan neun Beitragsmonate zurückgelegt, denn auch der Mai zählt voll mit. Da er wegen eines Arbeitsunfalls erwerbsgemindert ist, reicht diese Versicherungszeit für den Rentenanspruch aus.
Für die Rentenberechnung zählen aber nicht nur die bisherigen neun Beitragsmonate, sondern weitere 497 Monate (1. Juni 2010 bis 3. Oktober 2051) bis zu seinem 60. Geburtstag. Das ist die sogenannte Zurechnungszeit. Insgesamt erhält Jan deswegen eine Monatsrente von rund 1.000 Euro.

Wer Fragen hat, kann sich an die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 012 oder einen Versichertenältesten wenden. Informationen gibt es auch in den Publikationen „Berufsstarter und die Rente“ und „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“, die im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de kostenlos heruntergeladen werden können.

Pressemitteilung der Deutsche Rentenversicherung Hessen

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.