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17.01.2006

Rente vom Chef

Vermögenswirksame Leistungen (VL) können anstelle einer klassischen Vermögensanlage auch im Rahmen der Entgeltumwandlung in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) investiert werden.

Darauf weist die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur (Kassel) hin. Die Umwandlung bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Werden die VL für die bAV genutzt, fallen für

Arbeitnehmer auf diesen Umwandlungsbetrag keine Steuern und bis einschließlich 2008 auch keine Sozialabgaben an.



Dies gilt für einen Höchstbetrag bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung - 2006 sind dies 2520 Euro. Wandelt der Arbeitnehmer auch die so erzielte Steuer- und Sozialabgabenersparnis um, verdoppelt sich bei gleichem Nettogehalt in etwa der Anlagebetrag, der in die bAV fließt.



Der positive Effekt: Höhere Alterseinkünfte werden aufgebaut. Zudem wird der bAV-Vertrag nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, und bei einem Wechsel des Arbeitplatzes kann der Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.



Auch Arbeitgeber profitieren nach Angaben der Plansecur von diesem Modell: Sie senken ihre Lohnnebenkosten auf Grund der Sozialabgabenersparnis, die sie aus der Umwandlung der bisherigen VL-Zahlung in eine bAV realisieren.



Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber aufgrund eines Tarif- oder Arbeitsvertrages zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers erbringt und ihn somit bei der Vermögensbildung unterstützt.



Nachteil: VL sind grundsätzlich steuer-und sozialabgabenpflichtig. Da VL aber Bestandteil des Lohns beziehungsweise des Gehalts des Arbeitnehmers sind, können sie im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden.

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