Renditeturbo Riester-Rente

Förderung für Ehepartner

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Da die Kinderzulage in der Regel der Mutter zugesprochen wird, spart sie in unserem Beispiel jährlich 390 Euro nur über die Grund- und Kinderzulagen an. Der Ehemann zahlt in seinen Vertrag den notwendigen Eigenbeitrag (664 Euro) und erhält zusätzlich die Grundzulage.

Für einen nicht berufstätigen Ehepartner sollte daher immer ein eigener Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Nur so wird diesem auch die Grundzulage gewährt. Durch die „Ehepartnerförderung“ kann sich die Förderquote für den Ehepartner auf hundert Prozent erhöhen.

Das bedeutet, der Staat zahlt die gesamte Sparleistung. Selbst muss der Ehepartner also weder arbeiten noch eigene Einzahlungen leisten. Einzige Voraussetzung: Man muss mit einem Arbeitnehmer verheiratet sein, der förderberechtigt ist.

Über die Ehepartnerförderung sollen insbesondere Hausfrauen und Mütter, die zumindest teilweise nicht erwerbstätig sind, eine eigenständige private Altersvorsorge aufbauen.
Der jährliche Papierkrieg beim Beantragen der Zulagen hat in der Vergangenheit für viel Verdruss gesorgt.

2005 wurde deswegen das Antragsverfahren grundlegend vereinfacht. Durch die Einführung des einmaligen „Dauerzulagenantrags“ muss der Antrag nur noch einmal gestellt werden. Er kann sogar gleich bei Abschluss eines Riester-Vertrages mit ausgefüllt werden. Lediglich Änderungen (Heirat, Nachwuchs, etc.) müssen dem Anbieter weiterhin mitgeteilt werden.

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