Renditeturbo Riester-Rente

Zulagen vom Staat

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Seit 2006 erhält jeder Arbeitnehmer über die Grundzulage 114 Euro staatliche Förderung pro Jahr. Zusätzlich können Ehepaare und Alleinerziehende von der Kinderzulage (138 Euro je Kind) profitieren. 2008 wird die Förderung auf 154 Euro (Grundzulage) und 185 Euro (Kinderzulage) ansteigen.

Um die Zulage zu erhalten, muss eine Eigensparleistung erbracht werden. Drei Prozent des Bruttoeinkommens müssen 2006 inklusive Förderung auf den Riester-Vertrag einbezahlt werden. Der Eigenbeitrag muss mindestens 60 Euro betragen.

Je mehr man verdient, um so mehr muss folglich fürs Alter vorgesorgt werden. Allerdings gilt dies nur bis zum aktuellen Höchstbetrag von 1.575 Euro, der auch die Grenze für den steuerlich vorteilhaften Sonderausgabenabzug bildet.

Bei einem Familieneinkommen von brutto 40.000 Euro muss ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern im Jahr 2006 insgesamt 1200 Euro in seine private Rente investieren. Der Staat übernimmt davon pro Ehepartner 114 Euro sowie insgesamt 308 Euro Kinderzulage.

Zusammen macht das 536 Euro. Die restlichen 664 Euro müssen selbst beigesteuert werden, damit die volle Förderung auch ausbezahlt wird. Fällt der Eigenbeitrag geringer aus, wird auch die Förderung entsprechend gekürzt. Sind die eigenen Einzahlungen in den Riester-Vertrag höher, hat das auf die Förderung keine Auswirkung.

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