Reisekosten, die auf Dienst-oder Geschäftsreisen anfallen können als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufwendungen müssen einzeln nachgewiesen werden. Zu den Reisekosten zählen zum Beispiel Verpflegungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | BMW Bank | BMW Online-Sparkonto | 2,70% |
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter