Reisekosten, die auf Dienst-oder Geschäftsreisen anfallen können als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufwendungen müssen einzeln nachgewiesen werden. Zu den Reisekosten zählen zum Beispiel Verpflegungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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