Reisegepäckversicherung – Notwendiger Schutz auf Reisen?

Wann greift der Versicherungsschutz

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Mit der Reisegepäckversicherung ist das Gepäck versichert bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl und bei vorsätzlicher Sachbeschädigung durch Dritte. Der Versicherungsschutz greift auch bei Verlust von Gegenständen, jedoch nicht wenn diese liegen- oder stehen- oder hängengelassen werden. Eine Entschädigung gibt es auch bei Unfällen, Beschädigungen durch Naturgewalten (z.B. Lawinen, Brand oder Blitzschlag).

Dagegen nicht versichert ist das Reisegepäck bei Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Kriege) herrühren. Auch die Beschlagnahme durch den Zoll oder die Polizei ist nicht versichert.

Ebenfalls nicht versichert sind Verlust oder Beschädigungen, die während des Zelten oder Campen entstehen. Will man diese Urlaubsarten versichern, muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

Strenge Vertragsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen sind sehr restriktiv. „Grobe Fahrlässigkeit“ heißt der Schlüsselbegriff, der die Versicherung in vielen Fällen von der Leistung befreit. Wer nicht ständig Körper- oder zumindest Blickkontakt mit Koffer, Kamera oder Kleidung hält, kann nicht auf Versicherungsschutz zählen. Selbst bei kurzer Unaufmerksamkeit lassen die Versicherungen selten Nachsicht walten. Bei Diebstahl zahlt die Versicherung eigentlich nur, wenn das Gepäck direkt vom Körper gerissen oder aus einem geschlossenen Raum entwendet wurde. Schmuck, der nicht getragen wird, muss in einem Safe gelagert werden.

Besondere Bedingungen gelten bei Autoaufbrüchen. Bei vielen Anbietern setzt der Versicherungsschutz zwischen 22 und sechs Uhr aus. Wertvolle Gegenstände wie Handys oder Schmuck sollten nicht im unbeaufsichtigten Auto bleiben.

Camper sollten sich im Vorfeld erkundigen, ob und wie sie sich versichern können. Wer Wertsachen unbeaufsichtigt im Zelt zurücklässt, kann nicht auf Versicherungsschutz zählen.

Ein Kommentar zu “Reisegepäckversicherung – Notwendiger Schutz auf Reisen?”

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