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23.02.2009

Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler

Rechtsschutz für Unternehmen

Dieser Schutz sichert Sie als Gewerbetreibender, Freiberufler oder in einer anderen selbständigen Tätigkeit. Es ist auch möglich, dass nicht Sie selbst, sondern Ihr Unternehmen - als juristische Person - die Versicherung abschließt.

Wenn Sie Rechtsschutz für Ihr Unternehmen anstreben, sollte Sie wissen, dass der Vertrags-Rechtsschutz so gut wie immer ausgeschlossen (außer bei Ärzten und Apothekern) wird. Es ist möglich durch Erweiterungen einzelne Vertragstypen mitzuversichern, z.B. Versicherungsverträge oder Kauf- und Reparaturverträge für Büro-, Praxis- oder andere Betriebseinrichtungen. Der Kernbereich Ihres Geschäftes lässt sich normalerweise nicht über den Vertrags-Rechtsschutz absichern.

Ausgenommen davon sind Verträge zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer. In diesem Bereich besteht Rechtschutz nur für Sie, wenn es Auseinandersetzungen mit Ihren Angestellten gibt, z.B. wegen einer Kündigung. Aufhebungsvereinbarungen sind jedoch oft ausgeschlossen. In allen anderen versicherten Rechtsgebieten wären Ihre Beschäftigten in ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert.

Dies betrifft vor allem das Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrecht. Ein Beispiel: Einer Ihrer Auszubildenden lagert auf einer Baustelle im dritten Stock ein paar Säcke Zement unvorsichtig am Fenster. Diese fallen auf die Straße und treffen einen Passanten am Kopf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist der Schadenersatz-Rechtsschutz. Nehmen wir einmal an, zwei Betrunkene prügeln sich in einer Gastwirtschaft. Noch bevor die Polizei eintrifft, sind zwei Stühle, ein Tisch und mehrere Gläser zu Bruch gegangen. Nun kann sich der Wirt an seinen Anwalt wenden, um den Schadenersatz einzufordern.

Der Schutz beinhaltet außerdem Absicherung im Sozialrecht. Wenn Sie z.B. einen Freiberufler oder als Subunternehmen eine Ich-AG beschäftigen, ist der Vorwurf der Scheinselbständigkeit schnell bei der Hand. Die gesetzliche Krankenversicherung fordert nun Sozialversicherungsbeiträge ein und Sie benötigen Rechtsbeistand. Ein weiteres Beispiel: Ein Schreiner schneidet sich mit der Säge den Daumen und zwei weitere Finger ab. Es kommt zum Streit mit der Berufsgenossenschaft über die Höhe der zu zahlenden Invalidenrente.

Vorsicht:

Viele Versicherungen kommen im Sozialrecht nur für die Kosten des Rechtsstreits auf, wenn es vor Gericht geht. Vorherige anwaltliche Tätigkeiten sind oft ausgeschlossen.

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