Jährlich kommt es zu 150.000 Gerichtsverfahren nach Verkehrsunfällen. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vertritt in solchen Fällen die Interessen des Versicherungsnehmers. Wollen Sie nach einem Unfall klagen oder werden Sie verklagt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Anwalts- wie Gerichtskosten, Sachverständigengebühren, sowie Kosten, die dem Prozessgegner zu erstatten sind.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherten als Fahrer eines Kfz, als Beifahrer, Radfahrer und Fußgänger. Der Versicherungsbeitrag für eine separate Verkehrs-Rechtsschutzversicherung liegt i.d.R. zwischen 28 bis 35 Euro und deckt alle Kosten ab, die innerhalb des Vertrags festgesetzt sind. Für mutwillige oder fahrlässig entstandene Schäden kommt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht auf.
Unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer werden auch von der Haftpflichtversicherung abgewendet, eine Rechtsschutzversicherung ist also nicht zwingend nötig.
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