RECHTSSCHUTZ FÜR STUDENTEN

RECHTSSCHUTZ FÜR STUDENTEN


Eine sinnvolle „Investition“


Auch für Studenten ist die Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle „Investition“. Erst recht, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt und mit knappen Mitteln über die Runden kommen muss. Da zählt der Rechtsschutz oft nicht zu den vorrangigen Absicherungen, die man sich leisten möchte.


Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden: Auch Studenten sind Verkehrsteilnehmer, Mieter, Arbeitnehmer und können Opfer von Straftaten oder behördlicher Willkür werden. Streit mit dem Autoverkäufer wegen eines verschwiegenen Sachmangels beim gebraucht gekauften Pkw oder mit dem Vermieter wegen des unberechtigten Einbehalts von Kaution beim Auszug aus der Mietwohnung – dieses und vieles mehr lässt sich oft nicht mit guten Worten klären, erst recht nicht, wenn dabei Geld im Spiel ist.


Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein: Einen Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung, ähnlich wie bei der Kfz-Teilkasko, gibt es zu einem günstigen Tarif, wenngleich hier in einem Rechtsstreit ein gewisser Selbstbehalt bleibt. Rechtsschutz lässt sich zudem modular aufbauen, sodass nicht alle Lebensbereiche gleichermaßen abgesichert sein müssen. Für Studenten ist zu empfehlen, dass auch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten Teil des Schutzpaketes sind. Dann sind zum Beispiel auch rechtliche Streitfälle mit dem BAföG-Amt oder Auseinandersetzungen über ein Prüfungsergebnis finanziell abgedeckt.


Zudem bieten viele Versicherer heute eine telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte an, die für den Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.


„Mit einer Rechtsschutzversicherung, noch dazu in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung, hat man ein umfassendes Schutzpaket, mit dem man eine Reihe von Lebensrisiken absichern kann“, so Michael Vieregge von der Concordia Versicherungsgesellschaft. „Gerade Studenten sind so auf der sicheren Seite und können sich entspannt auf das Wesentliche konzentrieren.“
Wichtig zu wissen: In der Rechtsschutzversicherung der Eltern sind Studenten nur solange versichert, wie sie noch unverheiratet sind bzw. nicht in einer festen Partnerschaft leben. Auch wenn sie bereits einmal ein festes Einkommen erzielt haben und erst danach ein Studium beginnen, besteht in aller Regel kein Versicherungsschutz mehr über den Vertrag der Eltern.
 


Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Michael Vieregge,
Abteilungsdirektor Stab / Kommunikation Presse
Tel.: 0511 / 57 01 – 18 70
michael.vieregge@concordia.de 

Pressemitteilung Concordia (30.04.13 – Rechtsschutz für Studenten)

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