Rechtsschutz: Disco als Reisemangel

Im Urlaub ist der ungestörte Schlaf von besonderer Bedeutung – Schlaflosigkeit kann die Ursache eines „vertanen Urlaubs“ sein. Laut ARAG Experten ist eine permanente Störung der Nachtruhe durch den Lärm einer Freiluftdisco als gravierender Reisemangel einzustufen (AG Köln 133 C 533/06).Kein Verzicht auf gesetzliche Krankenversicherung
Wer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, ist zur Beitragszahlung verpflichtet. Ein Verzicht auf die gesetzliche Versicherung ist nicht möglich. Laut ARAG sind die Beiträge daher sogar dann zu entrichten, wenn der Versicherte gegen seinen Willen bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist (SG Dresden S 25 KR 653/07).

Führerscheinentzug bei Fahrt mit dem Fahrrad
Wer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr als Radfahrer am Straßenverkehr teilgenommen hat, dem darf die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies ist laut ARAG Experten jedenfalls dann möglich, wenn die Gefahr besteht, dass der Verkehrsteilnehmer künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird (BVerwG 3 C 32.07).

Urlaub bei zweiter Elternzeit
Wird vor einer Elternzeit der zustehende Urlaub nicht oder nicht vollständig genommen, so muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Laut ARAG Experten ist der Urlaub abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird (BAG 9 AZR 219/07).

Pressemitteilung der ARAG

 

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