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17.03.2010

Rechtsanwalt Andreas Eickhoff im Gespräch über Lehman-Geschädigte und Falschberatung

Schadensersatzansprüche und Klageverfahren

forium.de: Was müssen Geschädigte beachten? Gibt es eine Verjährungsfrist bis zu der Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden müssen?

Andreas Eickhoff: Ansprüche aus einer Falschberatung im Zusammenhang mit Wertpapieren verjähren nach aktuellem Recht grundsätzlich drei Jahre nach dem Schadenseintritt, und zwar jeweils zum Jahresende. Das gilt grundsätzlich für Wertpapierkäufe, in denen ein Anspruch aus Falschberatung ab einschließlich dem 05.08.2009 entstanden ist. Hinzu muss für den Beginn der Verjährung noch kommen, dass der Geschädigte alle Umstände kannte oder kennen musste, die zum Schadensersatzanspruch gehören, also insbesondere den Schaden selbst und seinen Schädiger.

Allerdings gilt für Fälle, bei denen der Erwerb schon länger zurückliegt, teils noch der § 37a WpHG (Wertpapierhandelsgesetz, Anm. d. Red.) alte Fassung. Der § 37a a.F. WpHG gilt für einschlägige Schäden, die zwischen dem 01.04.1998 und dem 04.08.2009 entstanden sind. In dieser Zeit besagte der Paragraph, dass in Fällen von Schadensersatzansprüchen diese nach drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Schadenseintritts an, verjähren, und zwar taggenau und nicht zum Jahresende. Dies führt in einigen Fällen zu einer drastischen Verkürzung der zu beachtenden Verjährungsfristen. Etwas anderes kann außerdem gelten, wenn Umstände erst später bekannt werden, die ebenfalls einen Schadensersatzanspruch auslösen können, zum Beispiel verheimlichte Kick-Back-Zahlungen (Kick-Back-Zahlungen sind Provisionen, die der Berater/Vermittler vom Emittenten erhält, Anm. d. Red.). Die Verjährungsfrage ist hier regelmäßig durch den Laien nicht sicher zu beantworten, in Zweifelsfällen sollte ein Anwalt zugezogen werden.

forium.de: Gibt es, außer einem Klageverfahren, noch andere Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit einer Bank?

Andreas Eickhoff: Je nach Bank bzw. Bankengruppe gibt es die Ombudsleute der Bankenverbände, an die sich Bankkunden wenden können. Daneben besteht die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden und dort ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Ob diese Verfahren zum Erfolg führen, hängt auch davon ab, ob die Bank sich auf ein solches Verfahren überhaupt einlässt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es nicht. Wichtig ist in jedem Fall zu prüfen, ob durch die Einleitung eines Verfahrens der Lauf der Verjährung gehemmt wird, oder ob die Verjährung unter Umständen weiterläuft.

forium.de: Wie kann sich ein Privatanleger vor Falschberatung schützen?

Andreas Eickhoff: Letztlich ist ein Schutz zu 100 Prozent nicht möglich, Menschen machen Fehler und eine Beratung ist immer ein Vorgang zwischen Menschen. Allerdings kann sich der Kunde schützen, indem er eine eventuelle Falschberatung beweisbar macht, sich also zum Beispiel einen Zeugen mit zum Gespräch mit der Bank nimmt. Zudem eröffnen hier die seit dem 01.01.2010 geltenden Dokumentationspflichten der Banken neue Möglichkeiten. Wird eine Beratung nicht oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, kann allein hieraus ein Anspruch des Beratenen auf Ersatz eines etwaigen Schadens entstehen. Dies gilt allerdings nicht für Fälle, bei denen die Beratung vor dem 01.01.2010 stattgefunden hat.

forium.de: Welche Lehren sollten Banken und Privatanleger aus der Finanzkrise ziehen?

Andreas Eickhoff: Es gibt fast immer einen Zusammenhang zwischen Chance und Risiko. Das ist an und für sich nichts Neues und eine Binsenweisheit, wird aber oft übersehen. Im Klartext bedeutet dies, dass bei hohen angebotenen Zinsen fast automatisch auch ein höheres Risiko besteht, weil der Zinszahlende sonst keinen Grund für eine höhere Zahlung hätte bzw. sich das Geld günstiger beschaffen könnte. Privatanleger sollten sich für die Zukunft auch selbst weiterbilden damit sie sich nicht allzu sehr auf die Beratung durch Banken verlassen müssen.

Banken sollten aus der Krise wohl gelernt haben, dass eine falsche Beratung letztlich dazu führt, dass die Bank am Ende den Schaden unter Umständen selbst zu tragen hat. Eine gute Beratungsleistung ist nicht nur ein Aushängeschild für die Bank sondern auch der effektivste Schutz gegen Schadensersatzansprüche.

Über Andreas Eickhoff:

Andreas Eickhoff ist Rechtsanwalt und Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei HEE Rechtsanwälte in Berlin. Die Kanzlei betreut Fälle, in denen Kapitalmarktanleger falsch beraten wurden sowie Anleger, die überteuerte Eigentumswohnungen oder Immobilienfonds als Steuersparmodelle gekauft haben. Im Bereich des allgemeinen Bankrechts vertritt die Kanzlei Mandate, in denen es Probleme in den Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Bank gegeben hat.

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