Mit der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers vor eineinhalb Jahren erlitten tausende Privatanleger, die auf Zertifikate der Bank setzten, einen Totalverlust. Viele von ihnen klagen jetzt auf Schadensersatz gegen die beratenden Banken, die Lehman-Zertifikate als sichere Geldanlage empfohlen haben. Rechtsanwalt Andreas Eickhoff vertritt geschädigte Lehman-Anleger. Im Interview spricht er über die aktuelle Rechtsprechung, Falschberatung und wie sich Anleger schützen können.
forium.de: Herr Eickhoff, das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte am 17. Februar dieses Jahres den Schadensersatzanspruch eines Lehman-Geschädigten gegen die Frankfurter Sparkasse. Diese hatte dem Geschädigten per Telefon den Kauf der Lehman-Zertifikate empfohlen. Wie beurteilen Sie die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Zertifikate, insbesondere das Urteil des OLG Frankfurt?
Andreas Eickhoff: Zunächst ist das Urteil aus Sicht der betroffenen Anleger grundsätzlich zu begrüßen. Dies ganz besonders deshalb, weil das OLG Frankfurt - zumindest nach der vorliegenden Pressemitteilung - eine Falschberatung bereits deshalb angenommen hat, weil über das Zertifikat nur kurz telefonisch beraten wurde. Das OLG hat nach derzeitiger Erkenntnis nicht auf den Inhalt des Gesprächs abgestellt, sondern es ausreichen lassen, dass über ein komplexes Produkt nur ein kurzes Gespräch stattgefunden hat.
forium.de: Heißt das, dass Telefonberatung grundsätzlich Falschberatung ist?
Andreas Eickhoff: Das kann man so nicht sagen, und dies hat das OLG Frankfurt auch offenkundig nicht ausgeurteilt. Es ist durchaus möglich, auch am Telefon eine qualifizierte Beratung vorzunehmen. Allerdings hängt dies sehr davon ab, um welches Produkt es in der Beratung geht und wie intensiv die Aufklärung im Rahmen des Gespräches stattfindet. Als Grundsatz kann hier gelten: Je komplizierter das Produkt, desto größer die Anforderungen an die Beratung. Ab einem gewissen Grad an Komplexität habe ich Zweifel, ob eine telefonische Beratung beim Laien überhaupt noch zum Erfolg führen kann.
forium.de: Wie kann man Falschberatung vor Gericht beweisen?
Andreas Eickhoff:
forium.de: Die Frankfurter Sparkasse kündigte bereits Revision an. Damit wird der Bundesgerichtshof als dritte und letzte Instanz entscheiden. Wie schätzen Sie die Chancen ein? Wird sich der BGH dem OLG Frankfurt anschließen? Ist das Urteil dann auf andere Fälle übertragbar?
Andreas Eickhoff:
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