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20.12.2007

Rabattverträge mit Herstellern von Nachahmer-Medikamenten zeigen erste Erfolge

Die Rabattverträge der Techniker Krankenkasse (TK) mit Herstellern von Nachahmer-Medikamenten, so genannte Generika, zeigen erste Erfolge.

Vor Abschluss der Verträge erhielten Versicherte der TK pro Monat circa 500.000 Arzneimittelpackungen von heutigen Rabattvertragspartnern verschrieben.

Inzwischen ist die Anzahl auf rund 900.000 Verordnungen im Monat gestiegen. Das ist eine Zuwachs von 80 Prozent.

"Die Zahlen zeigen, dass die Rabattverträge wirken. Ziel der TK war von Beginn an, ein System zu schaffen, das auch für Ärzte und Apotheker leicht umzusetzen ist", erklärt Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des TK-Vorstandes.

Neben der Wirtschaftlichkeit spielt bei der TK auch der Service eine große Rolle. Die bundesweite Kasse hat nicht einzelne Wirkstoffe ausgeschrieben, sondern Rabatte für die gesamte Produktpalette der Arzneimittelhersteller ausgehandelt.

"Für die Kassen sind Verträge ein gutes Instrument, um bei den Kosten für Medikamente zu sparen.

Aber auch die Versicherten profitieren oftmals, da viele Rabattarzneimittel von der Zuzahlung befreit sind", so Klusen weiter.

Für die Ärzte lohnt es sich ebenfalls, den Versicherten der TK Rabattarzneimittel zu verschreiben.

Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Bonus-Malus-Regelung garantiert ihnen die TK, dass der Preis des jeweils günstigsten vergleichbaren Präparats angerechnet wird, das sich am Markt befindet.

"Die TK-Preisgarantie ist eine einfache und unbürokratische Regelung, mit der Ärzte das Arzneimittelbudget entlasten können", sagt auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Leonhard Hansen.

Doch bei allen berechtigten Sparbemühungen dürfe die Therapietreue der Patienten nicht durch ständig wechselnde Präparate gefährdet werden. "Sonst produzieren wir teuren Arzneimittelmüll", warnt Hansen.

Die TK hat bislang Rabattverträge mit den Generika-Unternehmen AbZ-Pharma, Aliud Pharma, Betapharm und Ratiopharm geschlossen.

Sie wird ihre Rabattstrategie im Arzneimittelsektor künftig fortentwickeln. Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform können zum Beispiel auch einzelne Kassen auf die Medikamenten-Zuzahlung für bestimmte Rabattarzneimittel verzichten.

Die TK hat dies für Medikamente mit den Wirkstoffen Olanzapin und Risperidon, bei denen der Patentschutz abgelaufen ist bzw. bald ablaufen wird, vereinbart.

Somit müssen Versicherte der TK ab Dezember 2007 keine Zuzahlung mehr leisten, wenn ihnen der Arzt diese Arzneimittel von TK-Vertragspartnern verschreibt.

Darüber hinaus prüft die TK derzeit, Rabattverträge auch für Medikamente zu schließen, bei denen der Hersteller noch das Patent für den Wirkstoff besitzt.

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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