Prozesskosten: Was kostet mich ein Rechtsstreit?

Wann zahlt die Rechtschutzversicherung nicht?

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Die beste Versicherung nützt nichts, wenn sie im Schadensfall nicht zahlt. Deshalb sollte man beachten, dass nicht jeder Fall von einer Rechtsschutz-Versicherung übernommen wird.
Generell ausgeschlossen sind juristische Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, von mitversicherten Personen untereinander oder mit dem Versicherungsnehmer.
Vorsätzlich begangene Straftaten, Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte und das Gesellschafts- und Baurecht sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Wenn im Vertrag von „Beratungs-Rechtsschutz“ die Rede ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Gespräch beim Anwalt. Landet die Sache jedoch vor Gericht, dürfen Sie selbst zahlen. Beim Erb- und Familienrecht – zum Beispiel bei einer Scheidung – gibt es so gut wie keine Versicherung, die mehr als den Beratungs-Rechtsschutz bietet.

Letztendlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass bereits schwelende Konflikte generell nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Auch alles, was innerhalb der Wartezeit von drei Monaten passiert, ist für die Versicherung tabu. Es bringt also nichts, schnell noch eine Versicherung abzuschließen, wenn „Ärger in der Luft liegt“. Eine Ausnahme gibt es beim Verkehrsrechtsschutz. Ebenso ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Streitigkeiten, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg haben.

Unterstützung in Rechtssachen: Informationen zur staatlichen Beratungshilfe gibt es auf der folgenden Seite.

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