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13.08.2009

Prozesskosten und Scheidung: Wer soll das bezahlen?

Wer bekommt Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe?

Was ist Beratungshilfe?

Für Geringverdiener oder Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, mit einer geringen Eigenleistung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass man sich in rechtlichen Angelegenheiten durch einen Anwalt beraten lassen und sich bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen auch vertreten lassen kann.

Den Antrag auf Beratungshilfe stellt man bei einem Amtsgericht, wo man auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen muss. Man kann sich auch zuerst Unterstützung bei einem Anwalt suchen und diesen bitten, den Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.

In Bremen und Hamburg wird dies über eine öffentliche Rechtsberatung geregelt und in Berlin kann der Hilfesuchende zwischen der Beratung beim Anwalt und der öffentlichen Beratung wählen.

In jedem Fall ist diese Beratung kostenlos, lediglich eine Gebühr von zehn Euro muss der Hilfesuchende übernehmen und auch die kann im Härtefall erlassen werden.

Wer bekommt Prozesskostenhilfe?

Wenn alle außergerichtlichen Bemühungen scheitern, kann über die staatliche Prozesskostenhilfe auch Unterstützung in gerichtlichen Streitigkeiten in Anspruch genommen werden. Prozesskostenhilfe gibt es bei sehr schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen als Zuschuss, ansonsten muss die Beihilfe in Raten zurückgezahlt werden, je nach finanzieller Lage komplett oder teilweise.

Das Gericht prüft sowohl, ob jemand bedürftig ist, als auch ob er Erfolgsaussichten hat, den Prozess zu gewinnen. Damit die Prozesskostenhilfe gewährt wird, darf der Schaden auch nicht anderweitig, z.B. über eine Rechtsschutzversicherung, abgedeckt sein.

Die Prozesskostenhilfe deckt neben den Gerichtskosten auch die eigenen Anwaltskosten und gegebenenfalls noch Ausgaben für Zeugen und Sachverständige ab. Aber nicht die Kosten für den Anwalt der Gegenseite. Wer seinen Prozess verliert und auch die Anwaltskosten des Gegners tragen muss, bleibt also in jedem Fall darauf sitzen. Streitlustige Zeitgenossen sollten gut überlegen, ob sie ihren Nachbarn wirklich verklagen müssen, oder ob es noch andere Wege der Konfliktlösung gibt. Die Prozesskostenhilfe wird schließlich aus Steuergeldern finanziert.

Ohne Antrag beim zuständigen Gericht wird Prozesskostenhilfe - auch bei schlechtesten finanziellen Verhältnissen - nicht gewährt. Wichtig: Es können nur die Kosten übernommen werden, die ab der Antragstellung entstehen. Wie genau Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Prozesskosten.

Geschätzte Leser: Welche Erfahrungen haben Sie mit den Kosten eines Rechtstreits gemacht? Waren Sie gut versichert? Oder haben Sie Fragen zu Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenbeihilfe? Dann schreiben Sie hier in unserem Forum: forium Experten, das Forum für Steuern, Versicherungen und Finanzen.

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