Prozesskosten und Scheidung: Wer soll das bezahlen?

Prozesskosten und Scheidung: Wer soll das bezahlen? Justitia ist blind und vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Auch wenn es um die Kosten eines Rechtsstreits geht, ist dies nur allzu wahr. Denn, wer in einem Zivilprozess unterliegt, zahlt in der Regel alles. Der Fachmann bezeichnet dies als Prozesskostenrisiko. Erfahren Sie mehr über die Kosten eines Rechtsstreits, die richtige Versicherung und wie Sie die Prozesskosten selbst berechnen.

Wie teuer wird ein Rechtsstreit und wer zahlt?

[!–T–]

(awe) Wer einen Gerichtsprozess verliert, zahlt die kompletten Kosten. Dabei ist es unerheblich, welche von beiden Parteien die dickere Geldbörse hat. Ausnahme: In der ersten Instanz vor einem Arbeitsgericht muss jede Partei ihre Kosten selbst tragen.
Für die Gerichts- und die Anwaltsgebühren gibt es festgelegte Sätze, die sich nach dem Streitwert der Verhandlung richten. Hinzu kommen meist noch gerichtliche Auslagen, zum Beispiel Zeugengeld oder Kosten für Sachverständige. Muss man als Verlierer der Verhandlung auch die Kosten der gegnerischen Seite tragen, wird es richtig teuer. Wie teuer, kann man bereits vorab mit einem Prozesskostenrechner ermitteln.

Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten für eine Scheidung richten sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert. Hierfür ist bei einer einfachen Scheidung ohne weitere Folgesachen das Einkommen der Eheleute die Grundlage zur Berechnung. Das gemeinsame Nettoeinkommen wird hierzu mit drei multipliziert. Wenn es Anwartschaften zur gesetzlichen Rente gibt, kommen 1.000 Euro als Pauschale für den Versorgungsausgleich dazu. Bei privaten Renten wie Riester oder einer betrieblichen Rente werden 2.000 Euro addiert. Auch bei geringem Einkommen der Eheleute gilt ein Mindeststreitwert von 2.000 Euro zuzüglich der Kosten für den Versorgungsausgleich.

Grundlage zur Berechnung der Kosten sind die entsprechenden Tabellen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).
In unserem Rechenbeispiel verdient der Mann 2.000 Euro, die Frau 1.000 Euro. Dazu kommen pauschal 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich – das ergibt einen Gegenstandswert von 10.000 Euro.
Laut Prozesskostenrechner fallen hierfür Gerichts-Gebühren von 588 Euro und für den Anwalt 1.469 Euro an (1.215 Euro zzgl. 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer).
Das wären insgesamt 2.057,65 Euro für die Scheidung.
Haben beide Parteien einen Anwalt, schlagen die Anwaltskosten doppelt zu Buche. Mit zu verhandelnde Folgesachen wie Sorgerecht oder Unterhalt erhöhen den Gegenstandswert und somit die gesamten Kosten.
Die Gerichtskosten bei einer Scheidung werden immer geteilt. Seine Anwaltskosten trägt jeder Partner selbst. Ein Anwalt kann jedoch immer nur einen Ehepartner vertreten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es meist möglich sich diesen Anwalt zu teilen, doch bei Streit um Unterhalt, Eigentum oder Sorgerecht, sollte man sich logischerweise zwei Anwälte nehmen. Auch die möglichen Kosten einer Scheidung können Sie über den Prozesskostenrechner von forium berechnen, wenn Sie wie oben beschrieben den Streitwert ermittelt haben.

Ein Zivilprozess kann teuer werden. Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt und wann nicht, lesen Sie auf der folgenden Seite.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.